Wir über uns

Unsere Vision als Kirchengemeinde

Wir sind eine fröhliche Gemeinde, in der die Liebe Gottes spürbar und erfahrbar ist. Menschen gehören gerne zu uns, weil unsere Gemeinde ein Ort ist, wo sie eine Lebensperspektive finden können. Diese Lebensperspektive gründet auf dem Glauben, dass das Leben von Gott geschaffen ist und von ihm vollendet wird. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir für die da sind, die uns brauchen. Wir scheuen auch nicht davor zurück, uns deshalb in gesellschaftliche Fragen einzumischen. Wir gehen auf die zu, die uns den Rücken gekehrt haben oder die keine Beziehung zum Glauben haben. Wenn Kirchenferne unsere Lebendigkeit und unsere Gemeinschaft wieder spüren, fühlen sie sich von der Gemeinde angezogen.

Seelsorgeteam

Laura Kadur

Gabriel Schäfer

Doris Treiber

Daniel Burk

Küster

Gunnar Clemens

Kirchenmusiker

Christiane Morys

Ben-David Ungermann

Gemeindesekretärin

Gemeindebüro

Die Leitung der Kirchengemeinde liegt nach Artikel 15 und 43 der Kirchenordnung bei dem Presbyterium. Mitglieder des Presbyteriums sind die Pfarrer, die Presbyter und die gewählten Mitarbeiter der Gemeinde. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus. Für die Wahlen zum Presbyterium gilt das Presbyteriumswahlgesetz.

In unserem Leitbild wird festgehalten: Unser Kirchenvorstand, das Presbyterium, verpflichtet sich und alle anderen, die an der Leitung der Gemeinde beteiligt sind, auf einen kollegialen, transparenten und kooperativen Führungsstil.

Wir achten, schätzen und fördern den individuellen Beitrag und das Engagement aller Mitarbeitenden. Auch die Organisationsstrukturen werden ständig weiterentwickelt. Mit den uns anvertrauten Mitteln gehen wir effizient um. Für unsere Arbeit sind wir auch auf eine langfristig verlässliche Finanzbasis angewiesen. Wir sind auf der Suche nach zusätzlichen Möglichkeiten, um unseren Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können.

Unser Presbyterium trifft sich in der Regel an jedem 2. Montag im Monat zu seinen Sitzungen. Um die Arbeit des Presbyterium effizient zu gestalten, gibt es eine Vielzahl von Fachausschüssen.

Presbyterinnen, Presbyter und Pfarrpersonen

Presbyterial-synodale Ordnung

Von der Gemeinde her aufgebaut: presbyterial-synodale Ordnung
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist presbyterial-synodal (aus griechisch „Älterer, Ältester“ und „gemeinsamer Weg“, „Versammlung“) verfasst. „Presbyterial-synodal“ bedeutet, dass sich die Kirche von unten, von der Gemeinde her aufbaut. Die Kirchengemeinden sind in Kirchenkreisen zusammengeschlossen und in der Landeskirche miteinander verbunden. Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei den jeweils gewählten Mitgliedern der Leitungsgremien und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft. Die presbyterial-synodale Verfassung ist dabei nicht mit demokratischen Prozessen zu verwechseln. Evangelische Christinnen und Christen sind nur an die Heilige Schrift und ihr Gewissen gebunden. Die gewählten Mitglieder der Leitungsgremien haben kein Mandat (Auftrag, Vollmacht) ihrer Wähler und Wählerinnen. Sie sind aber an die Gemeinschaft der Brüder und Schwestern gewiesen und ihr verpflichtet. Das ist von Gewicht für Entscheidungsabläufe.
Es geht in den Entscheidungsprozessen nicht um Mehrheiten, sondern um Einmütigkeit. Einmütigkeit ist hier als Prozess zu verstehen und bezeichnet das Ziel des Bemühens um innere Gemeinsamkeit. Presbyterinnen und Presbyter sind zusammen mit allen, die in dieser Kirche Leitungsverantwortung tragen, auf einem gemeinsamen Weg, unterwegs zur Wahrheit und demjenigen entgegen, der sich „der Weg und die Wahrheit“ nennt (Joh 14,6).

Die „Regierung“ der Gemeinde: das Presbyterium

Das Presbyterium ist das gewählte Leitungsgremium in jeder Gemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es ist kein Parlament, sondern die „Regierung“ der Gemeinde. Neben Gemeindemitgliedern gehören ihm Mitarbeiterpresbyterinnen oder -presbyter und Pfarrerinnen oder Pfarrer an. Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Es wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und für die Stellvertretung, Personen für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten, Diakonie usw.) und Ausschüsse, die die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten.

Die Gemeindemitglieder haben das Recht, die Zusammensetzung des Presbyteriums zu bestimmen. Wahlen entscheiden darüber, wer zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in den nächsten vier Jahren die Gemeinde leitet. Danach können sich die Presbyteriumsmitglieder erneut zur Wahl stellen. Auf diese Weise ist für den nötigen Wechsel, aber auch für Kontinuität im Leitungsamt gesorgt.

Presbyteriumsvorsitz

Pfarrerin Laura Kadur (Vorsitzende)
Deliah Köhnen-Schoop (stellvertrende Vorsitzende)
Stefan Friele (stellvertrender Vorsitzender)

Fachausschuss für Finanzen- und Verwaltung

Jürgen Treiber (Finanzkirchmeister)
Stefan Friele
Norbert Goebel
Dr. Marten Pfeifer (stellvertretender Finanzkirchmeister)

Sachkundiges Gemeindeglied
Bernd Mlitzko

Beratend:
Waltraud Joeres
Walter Schulte

Fachausschuss Personal

Pfarrerin Laura Kadur
Pfarrer Gabriel Schäfer
Norbert Goebel
Dr. Hans-Martin Haake
Dr. Marten Pfeifer
Ferdinand Schönfeld
Jürgen Treiber

Fachausschuss Bau

Ferdinand Schönfeld
Dr. Karin Färber
Monika Löttgen
Dr. Marten Pfeifer (stellv. Baukirchmeister)

Sachkundiges Mitglied:
Achim Schendekehl
Carsten Wiemann

Beratend:
Küster Gunnar Clemens

Fachausschuss Friedhof

Deliah Köhnen-Schoop (Friedhofskirchmeisterin)
Sophia Fischer (stellvertrende Friedhofskirchmeisterin)
Dr. Marten Pfeifer
Astrid Reiche

Beratend:
Friedhofsgärtner Thomas Kuhleber
Maximilian Meier

Fachausschuss für Theologie-, Gottesdienst- und Kirchenmusik

Pfarrerin Laura Kadur
Pfarrer Gabriel Schäfer (Vorsitz)
Burkhard Block
Dr. Karin Färber
Ferdinand Schönfeld
Dr. Marten Pfeifer

Sachkundiges Gemeindemitglied:
Annika Löttgen

Beratend:
Kirchenmusiker Ben-David Ungermann
Kirchenmusikerin Christiane Morys
Diakonin Doris Treiber
Diakon Daniel Burk
Sabine Jachmann (Pfarrgemeinderat)

Fachausschuss für Kindertageseinrichtungen

Philipp Friedlaender (Vorsitzender)
Pfarrer Gabriel Schäfer
Dr. Karin Färber
Yvonne Kaatz
Sinja Ninow

Sachkundiges Gemeindeglied
Jenny Gartenbröker

Fachausschuss für Diakonie und Senioren

Dr. Hans-Martin Haake (Diakoniekirchmeister)
Dr. Karin Färber (stellvertrende Diakoniekirchmeisterin)
Pfarrerin Laura Kadur
Philipp Friedländer

Sachkundige Mitglieder:
Diakonin Doris Treiber
Klaus Schmitz

Beratend:
Christiane Ries
Moritz Klees (Diakonisches Werk)

Fachausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Pfarrer Gabriel Schäfer
Sophia Fischer
Yvonne Kaatz
Sinja Ninow
Mark Walsleben

Sachkundige Mitglieder:
Daniel Burik
Jannik Haake

Beratend:
Jugendleiter Diakon Daniel Burk
Delegierter von der OGS Sandheide
Diana Troppenhagen

Fachausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Sophia Fischer
Burkhard Block
Yvonne Kaatz
Mark Walsleben

Sachkundige Gemeindeglieder:
Diakon Daniel Burk
Stefan Schoop
Mechthild Schwarzmaier

Vorstand der Stiftung Ev. Kirchengemeinde Hochdahl

Pfarrer Gabriel Schäfer
Dr. Burkhard Block
Astrid Reiche
Jürgen Treiber

Sachkundiges Mitglieder:
Waltraud Joeres
Susanne Cramer
Axel Witt (beratend)
Achim Schendekehl

Mitglieder der Kreissynode

Pfarrerin Laura Kadur
Pfarrer Gabriel Schäfer
Dr. Karin Färber
Jürgen Treiber
Norbert Goebel

Stellvertretenden-Pool
1. Phillip Friedlaender
2. Dr. Marten Pfeifer
3. Monika Löttgen
4. Sinja Ninow
5. Mark Walsleben
6. Yvonne Kaatz

Kreiskirchliche Ausschüsse und Ämter

Verbandsvertretung für den Verwaltungsverband
Jürgen Treiber
Deliah Köhnen-Schoop (Stellvertreterin)

Nominierungsausschuss:
Norbert Goebel
Pfarrer Gabriel Schäfer (Stellvertreter)

Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit
Diakon Daniel Burk

Fachausschuss Kindertageseinrichtungen
Philipp Friedlaender

Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Sophia Fischer

Fachausschuss Kongo
Philipp Friedlaender
Mark Walsleben

Fachausschuss Diakonie
Dr. Hans Martin Haake
Klaus Schmitz (Stellvertreter)

Gremienvertretungen

Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkrath
Philipp Friedlaender
Sinja Ninow (Stellvertreterin)

Schulausschuss der Stadt Erkrath
Norbert Goebel (Vertreter)

Franziskus-Hospiz-Verein
Monika Löttgen
Deliah Köhnen-Schoop (Stellvertreterin)

Kuratorium Haus der Kirchen
Norbert Goebel
Monika Löttgen
Pfarrerin Laura Kadur

Pfarrgemeinderat
Norbert Goebel

Besitzgesellschaft Haus Bavier
Dr. Hans-Martin Haake
Klaus Schmitz (Stellvertreter)

Internetbeauftragter
Jürgen Treiber

Liga Freier Träger
Dr. Hans-Martin Haake

Freundeskreis Flüchtlinge
Dr. Karin Färber

Berichte aus dem Presbyterium

Presbyteriumstermine

Warum haben wir ein Schutzkonzept?

Weil unsere Gemeinde ein guter Ort für alle Menschen sein soll.
Damit dies gelingen kann, haben wir aufgeschrieben, nach welchen Grundsätzen wir hier einander begegnen. Und weil für uns Gender‐Gerechtigkeit ein unabdingbarer Bestandteil eines fairen und respektvollen Umganges miteinander ist, drücken wir dies auch in einer entsprechenden Sprache aus.

1. Leitbild

Die Arbeit mit allen Menschen in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl wird in der Beziehung zwischen Menschen und zu Gott gestaltet. Sie ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Die Persönlichkeit und Würde von allen Menschen wird geachtet, individuelle Grenzen werden respektiert. Bei grenzüberschreitendem Verhalten wird umgehend gehandelt. Keine Form von Gewalt (körperlich oder seelisch, direkt oder indirekt) wird in der Gemeinde geduldet. Täter:innen müssen mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Verdächtigen ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten wird sichergestellt.

2. Verhaltenskodex

Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex (siehe Abschnitt „Verhaltenskodex“) bestätigen alle haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen die Achtung und Einhaltung der Regeln für einen Grenzen achtenden Umgang mit anderen Menschen.

3. Risikoanalyse

Die Kirchengemeinde erstellt eine Risikoanalyse und führt diese regelmäßig fort. Dazu benennt die Leitung der Gemeinde Verantwortliche, die jeweils für ihren Gemeindebereich zuständig sind. Wir bieten interne und informieren über externe Hilfsangebote und machen sie in geschützten Räumen zugänglich.
Kinderrechte und das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung werden innerhalb der Gruppen thematisiert; Fortbildungen und Infoveranstaltungen sowie Beteiligung aller Interessierten an der Fortschreibung unseres Schutzkonzeptes finden regelmäßig statt

4. Fortbildungen

Die haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitenden mit intensivem Kontakt zu anderen Menschen in der Gemeinde sind zur Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (des Kirchenkreises) verpflichtet. Das Presbyterium informiert über passende Angebote. Die Teilnahme an weiterführenden Fortbildungsangeboten wird ermöglicht.

5. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

Haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitende sind verpflichtet – vor Aufnahme der Arbeit und im fünfjährigen Rhythmus – ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen sowie die Selbstverpflichtung erneut zu unterschreiben.
Ebenso legen alle Presbyter:innen und Pfarrer:innen im fünfjährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vor. Damit wird die Vorbildfunktion des Presbyteriums verdeutlicht. Entstehende Kosten trägt die Kirchengemeinde (siehe Abschnitt „Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis“).

6. Partizipation

An der Erarbeitung, Implementierung und Fortschreibung des Schutzkonzepts sind haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche, Eltern und alle anderen Interessierten beteiligt.

7. Präventionsangebote

Alle Menschen in der Gemeinde werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und Hilfe in Notlagen altersgemäß informiert und erhalten in die Arbeit integrierte Präventionsangebote.

8. Informationsveranstaltungen

Im Rahmen von Informationsabenden, Projektarbeit und Beteiligung aller Interessierten klären wir über Formen von Gewalt, Strategien von Täter:innen und Möglichkeiten der Prävention auf.

9. Ansprechpartner:innen

Die Kirchengemeinde benennt Ansprechpartner:innen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, an die sich jede und jeder im Fall einer Vermutung von Gewalt wenden kann (siehe Abschnitt „Liste der Ansprechpartner:innen und Institutionen“).

10. Handlungsleitfaden zur Krisenintervention

Ein Handlungsleitfaden, der sich an den spezifischen Bedingungen der Gemeinde orientiert, regelt verbindlich das Vorgehen in Verdachtsfällen. Der Handlungsleitfaden ist allen haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitenden zugänglich und wird von ihnen im Verdachtsfall angewendet.

11. Beschwerdemanagement

Wir sehen Beschwerden als konstruktive Kritik, die auf Missstände aufmerksam machen. Diese können dadurch überprüft und im Bedarfsfall ausgeräumt werden. Deshalb haben wir als Gemeinde ein Beschwerdemanagement.

12. Kirchengesetz

Die Kirchengemeinde achtet das geltende „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ und setzt dieses konsequent um.

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Hochdahl

Schutzkonzept mit Ansprechpartnern und Anlagen

Ev_Kirchengmeinde_Hochdahl_Schutzkonzept_Veröffentlichung

Der Evangelische Verwaltungsverband Mettmann-Niederberg (EVMN) wurde im Zuge des Zusammenschlusses der Verwaltungsämter der Kirchenkreise Düsseldorf-Mettmann und Niederberg gebildet. Der Verwaltungsverband hat seine Arbeit zum 1. Januar 2021 aufgenommen und betreut zwei Kirchenkreise und 20 Kirchengemeinden mit ca. 110.000 Gemeindegliedern.

Die Verbandsaufgaben werden in den Abteilungen Immobilienmanagement, Finanzen, Friedhofsverwaltung, Gremienberatung inklusive der Gemeindebüros und Personal zusammengefasst. In diesen Organisationseinheiten kümmern sich die Mitarbeitenden auch professionell um die Belange unserer Kirchengemeinde.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verwaltungsverbandes.

Die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl ist eine lebendige Gemeinde mit einer Vielzahl von Aktivitäten. Die Vitalität unserer Gemeinde in allen wichtigen Fragen des Glaubens und der sozialen Verantwortung soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Diese Arbeit unterstützt die Stiftung.

Zum Jahresende (Stand: 31. Dezember 2021) ist das Stiftungskapital auf rund 509.069 Euro angewachsen. Ein herzliches Dankeschön, an die, die unsere Stiftung unterstützen.

Die steuerliche Förderung von Stiftungen stellt einen vom Staat gewünschten Anreiz dar, das Stiftungswesen in Deutschland breit zu fördern. Die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl bietet ihren Stiftern und Spendern darüber hinaus die Sicherheit und den Vorzug der besonders stifternahen gemeindebezogenen und christlichen Verwendung der Zuflüsse.

Als Stifter erhalten Sie regelmäßig Informationen über die Tätigkeiten der Stiftung und die Mittelverwendung. Der Stiftungsvorstand und die kirchliche Stiftungsaufsicht stellen sicher, dass das Stiftungsvermögen sicher angelegt wird und marktorientierte Renditen erwirtschaftet werden.

Damit Ihre Überweisungen dem Vermögensstock zugeordnet werden können, ist es wichtig, dass auf dem Überweisungsträger vermerkt ist: für den Vermögensstock der Stiftung. Ist lediglich “Spende“ vermerkt, darf der Betrag nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern muss für Stiftungszwecke unmittelbar verwendet werden. Das steht aber unserem Bestreben entgegen, die Ertragslage der Stiftung durch Erhöhung des Kapitals auf Dauer zu stärken.

Die von der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 12.12.2002 mit Zustimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Landeskirchenamt, als selbständige kirchliche Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 4 StiftG NW errichtetet „Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl“ mit Sitz in Erkrath wird anerkannt.

Zum Stiftungsvorstand gehören: Dr. Burkhard Block, Astrid Reiche, Jürgen Treiber, Pfarrer Gabriel Schäfer; Sachkundiges Mitglied: Waltraud Joeres; Sachkundiges Mitglied: Susanne Cramer; Sachkundiges Mitglied: Achim Schendekehl; Beratend: Axel Witt

Stiftungsprojekte

Bankverbindung

Spenden und Zustiftungen werden erbeten auf unser Konto
bei der KD-Bank
IBAN DE6735060190 1013684010
oder
bei der Raiffeisenbank
IBAN  DE39370695210516896019
Haben Sie Fragen, schreiben Sie bitte eine Email an Stiftung@EvangelischeKircheHochdahl.de

Entwicklung der Stiftung - Kapitalstand

31.12.2002    58.902 Euro
31.12.2003    70.068 Euro
31.12.2004    87.431 Euro
31.12.2005    132.575 Euro
31.12.2006    156.746 Euro
31.12.2007    190.000 Euro
31.12.2008    223.532 Euro
31.12.2009    245.543 Euro
31.12.2010    266.395 Euro
31.12.2011    288.060 Euro
31.12.2012    315.780 Euro
31.12.2013    342.634 Euro
31.12.2014    363.931 Euro
31.12.2015    386.643 Euro
31.12.2016    407.720 Euro
31.12.2017    430.000 Euro
31.12.2018    446.733 Euro
31.12.2019    475.815 Euro
31.12.2020    491.577 Euro
31.12.2021    509.069 Euro

Gründe für eine Stiftung oder Wir blicken in die Zukunft

Die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl ist eine lebendige Gemeinde mit einer Vielzahl von Aktivitäten. Die Vitalität unserer Gemeinde in allen wichtigen Fragen des Glaubens und der sozialen Verantwortung soll auch in Zukunft erhalten bleiben.

Andererseits stellen wir uns auf deutlich engere finanzielle Spielräume ein. Unsere Gemeinde wird voraussichtlich nicht mehr wachsen und die Zuweisungen aus der Kirchensteuer werden sinken. Mit einem zukunftsorientierten Konzept stellen wir uns auf diese Veränderungen ein. Durch Einsparungen und Kostenentlastungen sichern wir die unverzichtbaren pastoralen und diakonischen Aufgaben.

Ein zusätzliches Instrument zur Schaffung sicherer finanzieller Grundlagen für unsere Gemeinde ist die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Zweck der Stiftung ist die Sicherstellung pastoraler und diakonischer Versorgung in den verschiedenen Arbeitsgebieten der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Dieser Zweck soll insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Verkündigung, Seelsorge und Diakonie erreicht werden.

Unsere Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke. Die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl ist eine selbständige Einrichtung und unterliegt der kirchlichen Stiftungsaufsicht. Ihr steht ein gewählter Stiftungsvorstand vor. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie nicht dem Stiftungsvermögen zufließende Spenden, eventuell projektgebunden, werden vom Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Stiftungssatzung jährlich für Aufgaben in der Gemeinde vergeben.

Wir sind eine lebendige Gemeinde
In der Evangelischen Kichengemeinde Hochdahl sind neben den hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen rund 400 Menschen im Ehrenamt tätig. Auf ihrem Engagement beruht ein Großteil unserer Angebote und Leistungen.

Zur Kinder- und Jugendarbeit gehören die Krabbel- und Kleinkindergruppen, Kindergruppen, Pfadfinder, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiten und nicht zuletzt unsere Kindergärten.

Das Gottesdienstangebot wird ergänzt und erweitert durch Kindergottesdienste, den Kinder-Mut-Mach-Morgen, Familien- und Jugendgottesdienste, Schulgottesdienste, Gottesdienste in anderer Gestalt, die Andacht im Rosenhof sowie die lo-Minuten Andachten im Haus der Kirchen.

Die Kirchenmusik bildet einen wichtigen Bereich unseres künstlerischen Gemeindelebens mit dem Posaunenchor des CVJM, dem Gospel-Chor und dem Kirchenchor sowie vielen Sonderveranstaltungen.

Zu den diakonischen Diensten gehören die verschiedenen Aufgaben im Rahmen des Diakonischen Werkes sowie die Diakoniestation und die Suchtberatung.

Für Erwachsene bietet die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl über 50 Aktivitäten an, die weitgehend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet werden.

Gründe für eine Stiftung oder Wir blicken in die Zukunft

Die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl ist eine lebendige Gemeinde mit einer Vielzahl von Aktivitäten. Die Vitalität unserer Gemeinde in allen wichtigen Fragen des Glaubens und der sozialen Verantwortung soll auch in Zukunft erhalten bleiben.

Andererseits stellen wir uns auf deutlich engere finanzielle Spielräume ein. Unsere Gemeinde wird voraussichtlich nicht mehr wachsen und die Zuweisungen aus der Kirchensteuer werden sinken. Mit einem zukunftsorientierten Konzept stellen wir uns auf diese Veränderungen ein. Durch Einsparungen und Kostenentlastungen sichern wir die unverzichtbaren pastoralen und diakonischen Aufgaben.

Ein zusätzliches Instrument zur Schaffung sicherer finanzieller Grundlagen für unsere Gemeinde ist die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Zweck der Stiftung ist die Sicherstellung pastoraler und diakonischer Versorgung in den verschiedenen Arbeitsgebieten der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Dieser Zweck soll insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Verkündigung, Seelsorge und Diakonie erreicht werden.

Unsere Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke. Die Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl ist eine selbständige Einrichtung und unterliegt der kirchlichen Stiftungsaufsicht. Ihr steht ein gewählter Stiftungsvorstand vor. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sowie nicht dem Stiftungsvermögen zufließende Spenden, eventuell projektgebunden, werden vom Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Stiftungssatzung jährlich für Aufgaben in der Gemeinde vergeben.

Wir sind eine lebendige Gemeinde
In der Evangelischen Kichengemeinde Hochdahl sind neben den hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen rund 400 Menschen im Ehrenamt tätig. Auf ihrem Engagement beruht ein Großteil unserer Angebote und Leistungen.

Zur Kinder- und Jugendarbeit gehören die Krabbel- und Kleinkindergruppen, Kindergruppen, Pfadfinder, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiten und nicht zuletzt unsere Kindergärten.

Das Gottesdienstangebot wird ergänzt und erweitert durch Kindergottesdienste, den Kinder-Mut-Mach-Morgen, Familien- und Jugendgottesdienste, Schulgottesdienste, Gottesdienste in anderer Gestalt, die Andacht im Rosenhof sowie die lo-Minuten Andachten im Haus der Kirchen.

Die Kirchenmusik bildet einen wichtigen Bereich unseres künstlerischen Gemeindelebens mit dem Posaunenchor des CVJM, dem Spatzen-, Kinder- und Jugendchor, dem Gospel-Chor und dem Kirchenchor sowie vielen Sonderveranstaltungen.

Zu den diakonischen Diensten gehören die verschiedenen Aufgaben im Rahmen des Diakonischen Werkes sowie die Diakoniestation und die Suchtberatung.

Für Erwachsene bietet die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl über 50 Aktivitäten an, die weitgehend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleitet werden.

Stiftungssatzung

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
1. Die Stiftung führt den Namen „Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl“.
2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erkrath.
3. Die Stiftung ist berechtigt, unselbständige Stiftungen treuhänderisch zu verwalten.

§ 2 Zweck der Stiftung und Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des  Absatzes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittel sollen insbesondere zur Sicherstellung pastoraler und diakonischer Versorgung mit ihren verschiedenen Arbeitsgebieten auf dem Gebiet der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl verwendet werden.
3. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
5. Die Stifterin und ihre Gesamtrechtsnachfolger erhalten in ihrer Eigenschaft als Stifter keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Gleiches gilt für Zustifter.

§ 3 Erhaltung des Stiftungsvermögens
1. Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt  € 50.000,00.
2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
3. Dem Stiftungsvermögen wachsen die Mittel Dritter zu, die dazu bestimmt sind. Erträge aus dem Stiftungsvermögen können diesem zur Werterhaltung zugeführt werden, so weit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.

§ 4 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
1. Die Erträge des Stiftungsvermögens und die dem Vermögen nicht zuwachsenden Zuwendungen sind im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften zeitnah zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.
2. Freie oder zweckgebundene Rücklagen können, soweit steuerrechtlich zulässig, gebildet werden. Freie Rücklagen dürfen ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden. Im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren dürfen die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung ganz oder teilweise dem Vermögen zugeführt werden.
3. Dem Stiftungsvermögen zuzuführen sind Zustiftungen, die dazu durch die Zuwendende / den Zuwendenden oder auf Grund eines zweckgebundenen Spendenaufrufs für die Stiftung bestimmt sind. Zuwendungen von Todes wegen, die von der Erblasserin / dem Erblasser nicht ausdrücklich zur zeitnahen Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind, dürfen dem Vermögen zugeführt werden.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Rechtsanspruch auf Leistungen
Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

§ 6 Organ der Stiftung
Organ der Stiftung ist der Vorstand.

§  7 Zusammensetzung des Vorstandes 
1. Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl beruft den Vorstand im Zusammenhang mit der Ämterbesetzung nach der turnusmäßigen Presbyterwahl. Als Altersgrenze gilt die Vollendung des 75. Lebensjahres. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
2. Der Vorstand besteht aus der Finanzkirchmeisterin / dem Finanzkirchmeister und 3 weiteren Mitgliedern des Presbyteriums und 3 Gemeindegliedern der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl.
3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Geschäftsführenden Vorstand, der sich aus dem / der Vorsitzenden dem / der stellvertretenden Vorsitzenden dem Schatzmeister / der Schatzmeisterin zusammensetzt.
4. Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Wiederberufung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, führt das Presbyterium eine Ersatzberufung für die verbleibende Amtsperiode durch.

§ 8 Rechte und Pflichten des Vorstands
1. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Zu seinen Aufgaben gehören:
a) Grundsatzentscheidungen, wie z.B. die Festlegung von Grundsätzen zur Vermögensanlage und die Entscheidung über die Verwendung der Erträge,
b) Satzungsänderungen,
c) Erstellung eines Haushalts  und Wirtschaftsplanes, falls erforderlich,
d) Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes.
2. Der Geschäftsführende Vorstand hat insbesondere die laufenden Geschäfte zu führen, die Jahresrechnung zu legen und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt jeweils gemeinschaftlich durch seinen Vorsitzenden / seine Vorsitzende und/oder seinen stellvertretenden Vorsitzenden / seine stellvertretende Vorsitzende und/oder den Schatzmeister / die Schatzmeisterin je zu zweit gemeinsam.
3. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden. Die ihnen entstehenden angemessenen Auslagen und Aufwendungen können nach Maßgabe eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses erstattet werden.
4. Der für die Arbeit der Stiftung notwendige Geschäftsbedarf und die entstehenden Kosten für die laufende Verwaltung der Stiftung werden so lange durch die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl gedeckt,  bis die Stiftung in der Lage ist, die Kosten selbst zu tragen, ohne die Leistungsfähigkeit zu verlieren. Das trifft insbesondere dann zu, wenn die Größe der Stiftung den Einsatz eines hauptberuflich tätigen Geschäftsführers erforderlich macht.

§ 9 Beschlussfassung
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. Ein abwesendes Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem jeweiligen Stiftungsorgan durch ein anwesendes Mitglied vertreten lassen. Über die Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen.

§ 10 Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse
Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks vom Vorstand nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so kann er einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von Dreivierteln der Mitglieder des Vorstands. Der neue Stiftungszweck hat ausschließlich gemeinnützig, mildtätig und kirchlich zu sein und auf dem Gebiete der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl zu liegen. Über Satzungsänderungen, die nicht den Stiftungszweck betreffen, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 11 Auflösung der Stiftung
Der Vorstand kann die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Zur Auflösung der Stiftung bedarf es einer Mehrheit von Dreivierteln der Mitglieder des Vorstands.

§ 12 Vermögensanfall
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 13 Auflösung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl
Sollte die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl aufgelöst oder in eine andere Gemeinde eingemeindet werden, dürfen die Mittel der Stiftung nur für die pastorale und diakonische Arbeit auf dem Gebiet der jetzigen Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl verwendet werden.

§ 14 Unterrichtung der Stiftungsaufsichtsbehörde
Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über alle Angelegenheiten der Stiftung zu unterrichten. Ihr ist unaufgefordert der Jahresabschluss vorzulegen.

§ 15 Stellung des Finanzamtes
Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.Für Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist zuvor eine Stellungnahme des Finanzamts zur Steuerbegünstigung einzuholen.

§ 16 Stiftungsaufsichtsbehörde
Stiftungsgenehmigungsbehörde (nach dem 1. und 3. Titel des Stiftungsgesetzes Nordrhein Westfalen) ist die Bezirksregierung Düsseldorf, oberste Stiftungsgenehmigungsbehörde nach diesen Bestimmungen ist das Innenministerium des Landes Nordrhein Westfalen. Kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Landeskirchenamt Düsseldorf. Die stiftungsaufsichtsbehördlichen Genehmigungs  und Zustimmungsbefugnisse sind zu beachten.

Erkrath, den  12.12.2002

gez. Volker Horlitz, Vorsitzender des Presbyteriums

gez. Waltraud Joeres, Finanzkirchmeisterin

gez. Erhard Reiche, Baukirchmeister

Seit Dezember 2006 gibt es in Hochdahl neben der Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl auch die ökumenische Stiftung „d´Heureuse-Euen-Miteinander“. Sie wird von der Gemeindestiftung mit verwaltet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, bedürftigen Menschen wie folgt zu helfen:

Sie fördert Jugendliche der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Hochdahl bei Freizeitaktivitäten (z.B. Pfadfinder oder Ferienlager) sowie bei Aktivitäten im Rahmen der kirchlichen Bildung (Konfirmations-, Kommunions- und Firmgruppen), ferner hilfsbedürftige Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind. 30 % der Erträge und das, was in Hochdahl nicht verbraucht wird, geht an die Ev. Stiftung Volmarstein. Das ist eine Einrichtung für körperbehinderte Menschen – und zwar vom Kleinkindalter über Berufsausbildung ins hohe Alter.

Wer eine Förderung beantragen möchte:
Hierfür wende man sich an ein Kuratoriumsmitglied.
Zum Kuratorium gehören: Uschi + Rüdiger d’Heureuse-Euen – Telefon 02104 41604, Waltraud Joeres – Telefon 02104 42221, Ulrich Weiß – Telefon 02104 33289

Sitz der Stiftung
Stiftung d’Heureuse-Euen Miteinander, Haus der Kirchen, Hochdahler Markt 9, 40699 Erkrath.
Für genauere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung: Uschi + Rüdiger d’Heureuse-Euen, Telefon 02104 41604.

Wer spenden möchte:
Spendenkonto: KD-Bank eG, Dortmund
IBAN: DE62350601901013968019
BIC: GENODED1DKD
Diese Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden. Spendenbescheinigungen werden erstellt.

Zwölf pfingstlich musikbegeisterte Gemeindeglieder feierten am Pfingstsonntag 2009 nicht nur den Geburtstag der Kirche, sondern anschließend auch die Geburt des neuen Fördervereins für Kirchenmusik und Orgelbau. Um 12.30 Uhr wurde die Satzung beschlossen und die Vereinsgründung durch zwölf Unterschriften unter die Satzungsurkunde feierlich besiegelt.

Der Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, das vielfältige kirchenmusikalische Leben in der Kirchengemeinde Hochdahl ideell und finanziell zu fördern und ihm zusätzliche Impulse zu geben.

Neben dieser allgemeinen Förderung der kirchenmusikalischen Aktivitäten will sich der Verein künftig insbesondere für die Anschaffung einer besseren Orgel für die Neanderkirche einsetzen.

Die Orgel wird allgemein die „Königin der Instrumente“ genannt, da sie auf Grund ihrer Bauweise eine große Vielfalt an Klangfarben erzeugen kann. Große Orgeln verfügen dazu über viele sogenannte Register. Die Orgel auf der Empore der Neanderkirche besitzt nur sehr wenige Register, und sie hat leider auch immer wieder technische Mängel. Daher sind trotz der besten Bemühungen der Organistinnen und Organisten die Möglichkeiten ihres musikalischen Ausdrucks begrenzt.

Schon seit einigen Jahren gibt es Überlegungen einiger interessierter Gemeindeglieder, etwas für eine bessere Orgel in der Neanderkirche zu unternehmen. Es muss ja nicht unbedingt eine neue Orgel sein, vielleicht ergibt sich die Möglichkeit, eine andernorts durch Aufgabe einer Kirche nicht mehr benötigte Orgel zu erwerben.

Fest steht nur, dass der schöne Kirchraum der Neanderkirche eine Orgel mit mehr Registern verdient! Eine neue Orgel könnte Hochzeiten zusätzlichen Glanz verleihen, die nötige Würde bei Beerdigungen und den feierlichen Charakter eines Sonntagsgottesdienstes unterstreichen und vielfältige Möglichkeiten für hörenswerte Konzerte bieten.

Aus diesem Wunsch heraus entstand der Gedanke, dafür einen Förderverein zu gründen. Der Förderverein knüpft damit eine gute Hochdahler Tradition an: 111 Jahre ist es her, dass sich Hochdahler Bürger zusammentaten, um einen Kirchbauverein zu gründen; sie legten damit den ideellen Grundstein für den Bau der Neanderkirche wenige Jahre später.

Der Förderverein, der mittlerweile offiziell im Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, sucht weitere Mitglieder und Spender, die die Vereinszwecke unterstützen.

Vorstand des Fördervereins für Kirchenmusik und Orgelbau in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl e.V.
Vorstand gemäß § 26 BGB:
Dr. Marten Pfeifer, Heike Wiegand, Dr. Ursula Lehnert
Anschrift
Förderverein c/o Ev. Kirchengemeinde Hochdahl,  Hochdahler Markt 9, 40699 Erkrath
Orgelbau.Hochdahl@ekir.de

Bankverbindung
Raiffeisenbank Rhein-Berg eG
IBAN DE33 3056 0548 0518 7620 10
BIC GENODED1NLD

Satzung des Fördervereins für Kirchenmusik und Orgelbau

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein für Kirchenmusik und Orgelbau in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“
(2) Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kirchenmusik einschließ-lich der Kinder- und Jugendchöre in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Der Verein verfolgt diesen Zweck durch Hilfen bei der Organisation, Durchführung und Finanzierung der Orgel- und Chorkonzerte in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl. Dazu gehört insbesondere auch die Unterstützung besonderer orgelbaulicher Projekte.
(3) Mit seinen vielfältigen Aktivitäten leistet der Verein einen Beitrag zum kirchlichen und kulturellen Leben in Hochdahl.
(4) Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(5) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen.
(6) Das Vermögen des Vereins fällt bei dessen Auflösung oder Aufhebung an die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere der Kirchenmusik zu verwenden hat.
(7) Sitz des Vereins ist Erkrath-Hochdahl.
(8) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründungsversammlung und endet am 31. Dezember desselben Jahres.
(9) Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt und dem Amtsgericht Wuppertal (Vereinsregister) mitzuteilen. Zugleich wird die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl darüber unterrichtet.

§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Ziele des Vereins jederzeit vertreten und für sie werben.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch die Beteiligung an der Gründung des Vereins oder durch Aufnahme erworben. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung (Beitrittserklärung) sowie durch schriftliche Bestätigung des Vorstands. Im Falle der Ablehnung sollen die Gründe mitgeteilt werden. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar.
(3) Die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Zusätzliche Spenden stehen im Ermessen jedes Mitglieds. Der Jahresbeitrag ist innerhalb des ersten Quartals eines jeden Geschäftsjahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
(4) Die Mitgliedschaft kann drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand gekündigt werden. Sie erlischt außerdem durch Tod oder Aus-schluss.
(5) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grunde (z. B. bei Verstoß gegen die Satzung, Ein-stellung der Zahlungen o. ä.) durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das Mitglied die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann über den Beschluss des Vorstandes entscheidet. Der Verein besteht auch im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern unter den übrigen Mitgliedern weiter.

§ 3 Stellung des Vereins in der Kirchengemeinde
(1) Der Verein tritt bei Bedarf durch den Vorstand mit dem Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl in Kontakt.
(2) Die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl kann an den Mitglieder- und Vorstandssitzungen, vertreten durch den Vorsitzenden des Presbyteriums und den Kirchenmusiker der Gemeinde, mit beratender Stimme teilnehmen, sofern ihnen nicht aus der Mitgliedschaft in einem der in § 4 genannten Organe eine beschließende Stimme zusteht.
(3) Bei Bedarf wird der Verein auf seine Bitte hin von der Kirchengemeinde durch Übernahme von einzelnen Sekretariatsfunktionen unterstützt.

§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung sowie
b) der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung
(1) Mindestens einmal im Geschäftsjahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Dies geschieht durch einfache Briefeinladung unter Angabe der Tagesordnung sowie unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen.
(3) Der Vorstand oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Vereins können jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.
(4) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Abbe-
rufung eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstandes;
b) Wahl des Kassenprüfers und seines Stellvertreters;
c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge als Jahresspende;
d) Satzungsänderungen;
e) Erörterung des Geschäftsberichtes des Vorstandes;
f) Erörterung des Kassenberichtes;
g) Erörterung des Prüfungsberichtes des Kassenprüfers;
h) Entlastung des Vorstandes;
i) Anregung neuer Ideen an den Vorstand zur Arbeit des Vereins und deren Finanzierung;
j) Ermächtigung des Vorstandes, einzelne Personen für zweckdienliche
Maßnahmen gegen Entgelt zu beschäftigen; die Ermächtigung kann bei
Vorliegen sachgerechter Gründe widerrufen werden.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Versammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
(6) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Eine Zweck- oder Zieländerung oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Vereinsmitglieder. Andere Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
(7) Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen in der Mitgliederversammlung grundsätzlich in offener Abstimmung. Auf Antrag des Vorstands oder einem Drittel der anwesenden Mit-glieder ist eine geheime Abstimmung durchzuführen.
(8) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das außer vom Protokoll-führer vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister sowie
d) mindestens drei und höchstens fünf Beisitzern.
(2) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Amt aus, so hat der übrige Vor-stand ein Vereinsmitglied kommissarisch bis zur nächsten Mitgliedersammlung mit dessen Aufgaben zu betrauen.
Alle Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich. Es gibt nur ein Recht auf Ersatz von Auslagen. Die Vorstandsmitglieder haften unter Ausschluss der persönlichen Haftung nur mit dem Vereinsvermögen.
(4) Die Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden.
(5) Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins gem. § 26 BGB.
Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außer-gerichtlich.
(6) Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung einen Kassenprüfer und dessen Stellvertreter vor.
(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu führen.
(8) Über jede den Vorstand betreffende Wahl wird die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl sowie das Wuppertal (Vereinsregister) unterrichtet.

§ 7 Mittelverwendung
(1) Alle Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(2) Zum Stichtag des 31. Dezembers eines jeden Geschäftsjahres wird das Spendenaufkommen des Vereins durch den Schatzmeister gegenüber der Mitgliederversammlung in geeigneter Form offen gelegt.
(3) Die Kosten der Vereinsführung und die Kosten zweckdienlicher Maßnahmen werden aus den Vereinsmitteln bezahlt.

Erkrath, d. 31.5.2009 Unterschriften der Gründungsmitglieder:

Häuser

Wo, was, wann.

Dieser Überblick über die Geschichte Hochdahls und der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl enthält einige Originaldokumente oder Fotos aus der jeweiligen Zeit finden. Sie stammen aus dem Gemeindearchiv, das Pfarrer Klevinghaus und Paul Kranenberg im letzten Jahrhundert aufgebaut haben. Die Geschichte geht natülich weiter……

13. 7. 1899: Absichtserklärung zur Bildung eines Evangelischen Kirchenbau-Vereins

In einer frei eingeladenen Versammlung von evangelischen Bürgern aus Hochdahl und Umgebung wurde am 13. Juli 1899 im Gasthause von Hermann Bünger zu Hochdahl die Bildung eines Evangelischen Kirchbau-Vereins beschlossen.
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Unterzeichner der ersten Absichtserklärung zur Gründung eines Kirchbau-Vereins:
Gust. Steineshoff; W. Klees; R. Becker; A. Wagner; Carl Spiecker; Wirtz; Aug. Pohl; Albert Bachmann; Adolph Boeddinghaus; H. Bünger; Dr. K. Sudhoff;

7. 1. 1900: Gründung des Evangelischen Kirchenbau-Vereins

In einer frei eingeladenen Versammlung von evangelischen Bürgern aus Hochdahl und Umgebung wurde am 13. Juli 1899 im Gasthause von Hermann Bünger zu Hochdahl die Bildung eines Evangelischen Kirchenbau-Vereins beschlossen, für welchen in der heute einberufenen ersten Mitgliederversammlung die nachstehende Satzung festgestellt wurde.

§ 1 Namen, Zweck und Sitz des Vereins
Der unter dem Namen „Evangelischer Kirchbau-Verein Hochdahl“ begründete Verein bezweckt zunächst die Beschaffung der Mittel zum Bau einer Evangelischen Kirche in Hochdahl für die evangelischen Einwohner von Hochdahl und Umgebung, namentlich für die zur Zeit zur Evangelischen Gemeinde Erkrath eingepfarrten Einwohner aus der bürgerlichen Gemeinde Millrath und der Honschaft Bruchhausen in der bürgerlichen Gemeinde Erkrath. Der weitere Zweck ist die Erbauung der gedachten Kirche sobald ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Sitz des Vereins ist der Ort Hochdahl, Bürgermeisterei Erkrath, Amtsgerichts-Bezirk Gerresheim.

Unterzeichner Gündungssatzung
Unterzeichner der Satzung vom 07. Januar 1900

Die Satzung wurde am 20. März 1900 genehmigt und der Verein in das Vereinsregister eingetragen.

1903 - 1905: Grundsteinlegung und Bau der Neanderkirche

14. 7. 1903 – Erteilung der Bauerlaubnis zum Bau der Neanderkirche
Bauerlaubnis
Am 14. Juli 1903 wird nach geschehener Prüfung die Bau-Erlaubnis erteilt. Bei der Bauausführng sind die in der Baupolizeiverordnung für die Landesbreite des Regierungsbezirks Düsseldorf vom 01. August 1894 enthaltenen allgemeinen Vorschriften genau zu beachten.

26. Juli 1903 – Grundsteinlegung
Feier zur Grundsteinlegung
Die Feier zur Grundsteinlegung fand am Sonntag, den 26. Juli 1903, Nachmittags 3 Uhr statt. Der Kinderchor begann die Feier mit dem Lied: „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“. Die Psalmen 84 und 176 wurden von der Gemeinde unter Begleitung des Posaunenchores gesungen.

Grundsteinurkunde
Grundstein-Urkunde für die Evangelische Kirche in Hochdahl
Auszug aus der Original Urkunde von 1903
Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren! (Joachim Neander)
Im Jahre des Heils 1899 begann Gestalt zu gewinnen, was Jahre lang schon als stiller Wunsch in manchem protestantischen Herzen Hochdahls gelebt ha, was in vertrautem Verkehr weitschauender Männer schon hin und wieder laut geworden und als erstrebenswertes Ziel erwogen und ins Auge gefasst worden war – der Bau einer evangelischen Kirche in Hochdahl.
….
Indessen waren von vermögenden Gönnerns und Freunden des Kirchbaugedankens schon erhebliche Zahlungen erfolgt. Es hatten geschenkt:
* Herr Adolf Boeddinhaus, 3000 Mark
* Kommerzienrath Arthur Meckel, 1000 Mark
* Herren Schlieper – Wülfing & Söhne, 1000 Mark
* Ernst Vowinckel, 1000 Mark
* Kommerzienrath Wilhelm Boeddinghaus, 300 Mark
* Telegraphist Kombüchen, 10 Mark
* Bergischer Gruben- und Hüttenverein, 2000 Mark
……
Dennoch schien der Bau der Kirche, der sich in der gewollten Grösse und Form, wie man erkannte, nicht unter 30.000 Mark bewerkstelligen liess, noch in weite Ferne gerückt – da kam der Begründer der Kirche – Herr Adolf Boeddinghaus – überraschend mit einer neuen grossen Gabe von 20.000 Mark, die den sofortigen Bau der Kirche ermöglichte.

In fröhlich-dankbarer Begeisterung wurden dann nun Schlag auf Schlag in der Versammlung vom 01. März 1903 einstimmig Beschlüsse gefasst, den letzten der von Herr Regierungsbaumeister Heinrich Plange ausgearbeiteten und vorgelegten zahlreichen Plänen zur Ausführung zu bringen und dem derzeitigen Vorstand … mit den erforderlichen Massnahmen zur Ausführung des Kirchbaus zu betrauen.
….

Gott gebe weiteres Gedeihen !
Unter seinem Segen möge denn das neue evangelische Kirchlein auf den Vorhöhen des Bergischen Landes, wie es nach dem Wunsche seiner Stifter und Gründer den Namen Neanderkirche führen wird, zum Andenken des tapferen Glaubenshelden Joachim Neander (1650 – 1680), der in schweren Zeiten unentwegt im Herrn stand, der in den benachbarten Steinklüften und Gründen des nach ihm benannten Düsselthales, seine unsterblichen Lieder zum Preise Gottes sang, so möge dies „Neanderkirchlein“ unseren protestantischen Bewohnern allezeit das „Wachet“ des Korintherbriefes in die Seele rufen, das der „Psalmist des neuen Bundes“ auf sein Bildnis al Mahnwort hat setzen lassen auf dass sie wachen und Gleauben stehen ihrer Väter in brandenden Strome der andrängenden Andergläubigen und Ungläubigen unserer Zeit.
….

zu Hochdahl am 26. Juli des Jahre Christi 1903

23. 7. 1905: Einweihung der Neanderkirche

Festbüchlein zur Einweihung der Neanderkirche in Hochdahl am 23. Juli 1905

Festbüchlein
Titelblatt des Festbüchleins

Erste Seite des Festbüchleins
Erste Seite des Festbüchleins zur Einweihung der Neanderkirche

Die Feier der Kircheinweihung am 23. Juli 1905
Festordnung
* 2 Uhr: Empfang der auswärtigen Gäste am Bahnhof durch die Festkomission
* 2 1/2 Uhr: Versammlung der Teilnehmer bei Bünger
* 2 3/4 Uhr: Festzug zur Kirche unter Glockengeläute
* 4 1/2 Uhr: Besichtigung der Kirche unter Klängen des Erkrather Posaunenchors
* 5 Uhr: Nachfeier der Gemeinde und Festteilnehmer mit Reden und Gesängen der Bürger
Zug – Ordnung
* Die Spitzen der geistlichen und weltlichen Behörden
* Der Präses Prebyterii
* Der Vorstand und die Geistlichen der Kreissynode
* Kind Gustava Pohl mit dem Kirchenschlüssel
* Der Erbauer der Kirche
* Der Vorstand des Kirchbauvereins
* Die Vertreter der Gemeindebehörden
* Das Presbyterium
* Die Representation
* Die Schulvorstände
* Die Gründer des Vereins
* Die Festkommision
* Die Mitglieder des Kirchbauvereins
* Die Gemeindeglieder

Beschreibung der Neanderkirche im Festbüchlein

Gottesdienst – Ordnung bei der Feier der Einweihung der Neanderkirche zu Hochdahl
* Feierliches Festgeläute von 1/4 vor 3 bis 3 Uhr
* 5 Minuten vor 3 Uhr Festzug zur Kirche
* Feierliche Schlüsselübergabe und Öffnung der Kirche
* Gesang des Kirchenchores: „Hoch tut euch auf, ihr Tore der Welt“
* Gemeindegesang: „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“
* Weiherede und Weihegebet: Generalsuperintendent D. Umbed.
* Gesang der Gemeinde: „Wie reizend schön, Herr Zebaoth“
* Begrüßungsansprache des Vertreters der Rheinischen Provinzial Synode: Pfarrer D. Hadenberg
* Gesang der Gemeinde: “ Wo soll ich hin, wer hilfet mir?“
* Liturgie: Der Assesor der Synode Düsseldorf
* Schriftlesung
* Gesang des Kirchenchores: “ Jehovah,Jehovah,Jehovah! Deinem Namen sei Ehre, Macht und Ruhm.“
* Gesang der Gemeinde: “ Herr, meine Sünden ängsten mich“
* Predigt: Ortspfarrer Bleier
* Gesang der Gemeinde: „Nun danket alle Gott“
* Allgemeines Kirchengebet und Segen

Kinderfest
Montag den 24. Juli, nachmittags 3 Uhr bei Bünger: Kinderfest der evanglischen Schulen von Hochdahl, Millrath und Bruchhausen. Teilnahme der Erwachsenen wird gerne gesehen. Die Bewirtung der Kinder geschieht von Seiten des Kirchbau-Vereins.

1905 - 1940

Am 04.09.1905 beginnt die Geschichte der Hochdahler Diakoniestation
1922 – Gründung des Kirchenchores
1924 – Kauf des Hauses Neanderweg 13
1924 – 1927 – Einrichtung der 1. Hilfspredigerstelle (Pastor Borgards)
13. 5. 1926 – Gemeindegründung
Die Gemeinde Hochdahl wird wirtschaftlich selbständig. (pfarramtliche Versorgung aber weiterhin durch Erkrath)

Gründungsurkunde
Gründungsurkunde

13. Mai 1926 – Gemeindegründungsfeier

1928 – Pastor H. Kirchhoff übernimmt die Hilfspredigerstelle in Hochdahl
1929 – Pastor Fr. Strunck übernimmt die Hilfspredigerstelle in Hochdahl
1930 – Missionar Ginsberg übernimmt die Hilfspredigerstelle in Hochdahl
1936 – Missionar Gräser übernimmt die Hilfspredigerstelle in Hochdahl
1939 – Pastor H. Ebel übernimmt die Hilfspredigerstelle in Hochdahl
1940 – Hilfspredigerstelle in Hochdahl ist bis 1945 verwaist

1941 - 1960

1945 – Pastor Eulzer übernimmt die Predigerstelle in Hochdahl (bis 1946)
15.10.1946 – Neue Küster
Joseph Kuhleber und Emmy Kuhleber werden (nach dem Tod des früheren Küsters Walter Kuhleber 1943) die Ämter des Küsters, Friedhofgärtners und Totengräbers übertragen.
Juli 1949 – Erster öffentlicher Rechenschaftsbericht des Presbyteriums
Sommer 1950 – Richtfest am Evanglischen Jugendheim

Gemeindehaus am Neanderweg

7. 6. 1953 – R. Berchem wird Pfarrer in Hochdahl
R. Berchem wird Pfarrer in Hochdahl; am gleichen Tag wird das Jugendheim Neanderweg 13 eingeweiht.
19.12.1954 – Erster Gottesdienst in der umgebauten Neanderkirche
Innenausbau 1954
Die Rheinische Post berichete: HOCHDAHL. Der letzte Adventssonntag wurde von der Evangelischen Gemeinde mit besonderer Freude und Dankbarkeit begangen. Denn an ihm erfüllte sich der langgehegte Wunsch, Eingang in das erweiterte und erneuerte Gotteshaus halten zu dürfen. Uber die Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Innern der Neanderkirche hat die Rheinische Post in diesen Tagen ausführlich berichtet.
28. Juni 1958 – Erste Bandaufnahmen des Neanderkirchenchors werden präsentiert.
Juli 1959 – Dreimal am Tag jetzt Betläuten
Automatisches Läutewerk wird an der Neanderkirche installiert.
1959 – Einführung einen neuen Kirchensiegels
Kirchensiegel

1961 - 1970

29.09.1962 – Eröffnung des Evangelischen Gemeindeamtes

Siegfried Körsgen rechts begrüßt die ersten Besucher
Siegfried Körsgen rechts begrüßt die ersten Besucher

Weihnachten 1963 – Neanderkirche erhielt einen Taufstein
12.07.1964 – Grundsteinlegung – Paul-Schneider-Haus
02.11.1964 – Richtfest am Paul-Schneider-Haus
Richtfest Paul-Schneider-Haus
Richtfest Paul-Schneider-Haus
01.03.1966 – Der Kindergarten im Paul-Schneider-Haus hat ab heute geöffnet.
24.04.1966 – Einweihung des Paul-Schneider-Hauses
Einweihung Paul-Schneider-Haus
– Stätte des Glaubens und der Liebe
– Freudentag für Millrath
– Ostern neues Gemeindezentrum in Millrath
– Bau des Paul-Schneider-Hauses
– Einweihung gleich nach Ostern
– Gute Baufortschritte, so lauteten die Schlagzeilen in der Lokalpresse
1966 – Einrichtung einer Gemeindemissionarsstelle für den Bezirk Millrath.
Oktober 1966 – Diakon Werner Korff übernimmt den Bezirk Millrath.
01.11.1966 – Volker Kuhleber übernimmt das Küsteramt für den Bereich der Neanderkirche.
2. Februar 1968 – Einbau der Orgel im Paul-Schneider-Haus
06.06.1968 – Pastor Wiegand übernimmt den Seelsorgebezirk Millrath
Pastor Wiegand (bis 1982) übernimmt den Seelsorgebezirk Millrath; widmet sich besonders der Jugendarbeit.
1. 7. 1969 – Errichtung der zweiten Pfarrstelle (Bezirk Sandheide)
Pfarrer Schwabe (bis 1984) nimmt seinen Dienst in Hochdahl auf.
23.10.1969 – Gründung des Ökumenischen Bildungswerkes Hochdahl
Oktober 1969 bis April 1970 – Autokirche

Autokirche
Die Autokirche an der Hattniter Straße wurde zur Verfügung gestellt vom Volksmissionarischen Amt.

1971 - 1980

2.5.1971 – Provisorisches Gemeindehaus
Provisorisches Gemeindehaus
Das Provisorische Gemeindehaus (Baracke) an der Sedentaler Straße wird in Betrieb genommen.
Die Schlagzeilen der Lokalpresse lauteten:
– Saalnot im Neubaugebiet wird behoben
– Provisorische Gemeindesaal bald fertig
– Hochdahl hat jetzt neuen Gemeindesaal
3.10.1971 – Die Neanderkirche erhält eine neue Orgel.
1972 – Einrichtung der Kindertagesstätte Sandheide.
11.03.1973 – Grundsteinlegung Gemeindehauses in der Sandheide.
01.08.1973 – Errichtung der dritten Pfarrstelle (Bezirk Millrath).
11.08.1973 – Richtfest Gemeindehauses in der Sandheide

Gemeindehaus Sandheide
Richtkranz über dem Gemeindezentrum Sandheide, so lautet die Überschrift des Presseartikels in der Rheinischen Post.
1. Advent 1974 – Einweihung des Gemeindehauses in der Sandheide.

1977 – Einrichtung der vierten Pfarrstelle
Pfarrerin Depke übernimmt den Dienst (Bezirk Willbeck).
1.1.1980 – Verwaltungsunion mit der Evangelischen Kirchengemeinde Mettmann.
1980 – Pfarrer Berchem tritt nach 27 Jahren Gemeindedienst in Hochdahl in den Ruhestand.

1981 - 1999

01.04.1982 – Pfarrer Thomas Kleiner übernimmt den Bezirk Alt-Hochdahl.
01.05.1982 – Bernhard Brökland und Norbert Goebel beginnen ihre einjährige Arbeit als hauptamtliche Jugendleiter.
1984 – 1986 – Ulrich Harder wird hauptamtlicher Jugendleiter in Hochdahl.
1.12.1985 – Einführung der Pfarrer Jürgen Dittrich und Lutz Martini
Einführung von Pfarrer Jürgen Dittrich (Bezirk Millrath) und Pfarrer Lutz Martini (Bezirk Sandheide).
18.8.1986 – Beate Hahn wird hauptamtliche Jugendleiterin bis 28.02.1990
1. Advent 1986 – Neues Antependium für das Gemeindehaus Sandheide
Am 1. Advent wurde von einigen Hochdahler Frauen ein selbstgestalteter Kanzelbehang, ein Antependium der Gemeinde übergeben.
19. 9. 1987 – Einweihung „Haus der Kirchen“ am Hochdahler Markt
Verlegung des Gemeindeamtes von Neanderweg 13 in das „Haus der Kirchen“.
01.09.1989 – Pfarrer Volker Horlitz wird Pfarrer in Hochdahl.
Pfarrer Volker Horlitz übernimmt den 1. Pfarrbezirk (Bezirk Alt-Hochdahl).
1989 – 1993 – Pastorin im Sonderdienst Ulrike von der Höh ist als Koordinatorin im Haus der Kirchen tätig.
1990 – 1994 – Ulrich Wagner ist als Vikar und Pastor im Hilfsdienst in Hochdahl tätig.
1.3.1990 – Jugendleiter Uwe Müller nimmt seine Arbeit in der Kirchengemeinde Hochdahl auf.
1990 – Gründung des gemeinsamen Diakonischen Werkes mit der Kirchengemeinde Erkrath.
10.7.1992 – Grundsteinlegung des Luther-Hauses in der Willbeck.
Oktober 1992 – Pfarrer Dittrich wird Landesdiakoniepfarrer in Lippe und verlässt Hochdahl
27.06.1993 – Einführung von Pfarrer Andreas Müller
Einführung von Pfarrer Andreas Müller (Bezirk Willbeck) und Einweihung des Luther-Hauses in der Willbeck.
1994 – 1995 – Dorothea Weiß übernimmt Sonderdienststelle im Haus der Kirchen.
25.03.1995 – Erster Kindertrödel im Paul-Schneider-Haus
07.10.1996 – Das Paul-Schneider-Haus erhält einen behindertengerechten Aufzug.
18. 4. 1998 – Erster Kindermutmachmorgen in Hochdahl
1998 – Einführung des neuen Gemeindelogos
Logo der Kirchengemeinde
Mai 1998 – Das Paul-Schneider-Haus erhält neue künstlerisch gestaltete Fenster
1998 – Die Fenster im Paul-Schneider-Haus

Grün ist die Hoffnung - Grünes Fenster im Paul-Schneider-Haus Grün ist die Farbe der Hoffnung und des neuen Lebens. Das grafische Konzept zeigt die Mulde der 12 gebogenen Rundungen, umgeben von Blattwerk. Es ist die Umhüllung des Geschehens der Geburt Jesu. Wobei die bizzaren Formen sein weiters Leben andeuten.
Grün ist die Hoffnung – Grünes Fenster im Paul-Schneider-Haus
Grün ist die Farbe der Hoffnung und des neuen Lebens. Das grafische Konzept zeigt die Mulde der 12 gebogenen Rundungen, umgeben von Blattwerk. Es ist die Umhüllung des Geschehens der Geburt Jesu. Wobei die bizzaren Formen sein weiters Leben andeuten.

1997/1998 – 1. Hochdahler Gemeindebefragung
1. Hochdahler Gemeindebefragung wird durchgeführt. Ziel ist es die Strukturen der Gemeinde zu analysieren und Einsparpotentiale bei rückgehenden Kirchensteuereinnahmen zu erkennen. Die Interessen der Gemeinde haben dabei eine große Bedeutung.
Sommer 1999 – Die Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl geht online.
Die ersten Internetseiten sind im WWW zu finden.
1. Advent 1999 – Ein Kreuz wird auf dem Dach des Gemeindeshauses Sandheide aufgestellt.
Das Gemeindehaushaus Sandheide erhält anlässlich des 25jährigen Bestehens ein neues Outfit. Ein Kreuz wird auf dem Dach aufgestellt und ein neuer Schriftzug gut sichtbar am Gemeindehaus angebracht. Mit Errichtung des Glockenturms in der Sandheide ist das Kreuz auch wieder verschwunden.

2000 - 2006

Februar/März 2000 – Die Neanderkirche wird saniert.
01.04.2000 – Kirchenmusiker Ben David Ungermann tritt seinen Dienst an.
02.04.2000 – Kirchenmusiker Siegfried Körsgen feiert sein 40. Dienstjubiläum.
Mai 2000 – Erster Hochdahler Väter-Kinder-Morgen

01.04.2001 – Das Presbyterium verabschiedet das Leitbild der Gemeinde
30.09.2001 – Pfarrerin Depke verlässt die Gemeinde
Pfarrerin Depke verlässt die Gemeinde Hochdahl nach 24 Dienstjahren. Die Pfarrstelle wird nicht wieder besetzt.
30.09.2001 – Jugendleiter Uwe Müller verlässt die Gemeinde

16.12.2002 – Stiftungsgründung
Die von der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 12.12.2002 mit Zustimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland, Landeskirchenamt, als selbstständige kirchliche Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 4 StiftG NW errichtetet „Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl“ mit Sitz in Erkrath wird anerkannt. Bezirksregierung Düsseldorf, den 16.12.2002

10.01.2003 – Verkaufsbeschluss Lutherhaus
Das Presbyterium beschließt das Lutherhaus und das angrenzende Pfarrhaus zu verkaufen. Das Paul-Schneider-Haus soll neues Zetrum des Bezirks Millrath/Willbeck werden. Die Pfarrbezirke werden neu aufgeteilt.
Letzter Gottesdienst im Lutherhaus
01.03.2003 – Barbara Gargagli nimmt als neue Jugendleiterin ihren Dienst auf.
25.05.2003 – Abschied Pfarrer z.A. Thomas Luxa. Pfarrer z.A. Thomas Luxa verabschiedet sich von der Gemeinde und tritt eine Pfarrstelle in Trier an.
Juli 2003 – Gründung der Diakonie gGmbH und Übergang der Diakoniestation der Gemeinde in die Verantwortung der gGmbH.
31.08.2003 – Abschied Heinz Preutenborbeck. Heinz Preutenborbeck wird nach 21 Jahren Tätigkeit als Küster verabschiedet. Seine Nachfolge tritt Petra Kantorski an. Die Lokalpresse titelte zum Abschied von Heinz Preutenborbeck:
Kaffee schmeckte der Frauenhilfe
Ein Milchmann als Mann für alle Fälle
Er war das Herz unserer Einrichtung
Nach „Heinz“ kommt „Petra“
15.9.2003 – Pastor im Sonderdienst Martin Gohlke
Pastor im Sonderdienst Martin Gohlke verläßt die Gemeinde und tritt eine Pfarrstelle in Mönchengladbach an.
Abschied von Martin Gohlke

Mai 2004 – Die erste gemeinsame Konzeption beider Kindertageseinrichtungen wurde fertiggestellt.
Juni 2004 – Neanderkirche wird „Offene Kirche“
Das Presbyterium beschließt die Neanderkirche im Rahmen der „Offenen Kirche“ tagsüber wieder der Bevölkerung zugänglich zu machen.
12. Dezember 2004 – Pfarrer i.S. Klaus Schüle kommt nach Hochdahl
Pfarrer i.S. Klaus Schüle wird als neuer Seelsorger im Haus der Kirchen eingeführt.

März 2005 – Pfarrerin z.A. Christine Straberg verlässt Hochdahl
Pfarrerin z.A. Christine Straberg verlässt Hochdahl und tritt mit ihrem Mann eine Pfarrstelle in der Schweiz an.
Juli 2005 – Wir feiern 100 Jahre Neanderkirche
100 Jahre Neanderkirche

Mai 2006 – Hochdahler Kindergärten werden Familienzentrum
Die Evangelischen Kindergärten in der Schildsheider Straße und Schulstraße nehmen am Pilotprojekt Familienzentren des Landes NRW teil.
Juni 2006 – Volker Kuhleber verabschiedet sich als Küster und Hausmeister
Nach fast 40 jähriger Dienstzeit als nebenamtlicher Küster und Hausmeister verabschiedet sich Volker Kuhleber nun von diesem Amt.
Juli 2006 – Küster Karl-Heinz Hönekamp verabschiedet sich in den Ruhestand
Nach 22 Jahren Tätigkeit als Küster und Hausmeister geht Karl-Heinz Hönekamp in den Ruhestand.
August 2006 – Renovierung der Paul-Schneider-Hauses
Die Renovierung des Paul-Schneider-Hauses beginnt. Die Gespräche mit den Architekten laufen auf Hochtouren. Bauginn im Oktober 2006.
Neu Fenster für das Treppenhaus
Neue Fenster für das Treppenhaus im Paul-Schneider-Haus
November 2006 – Erster Hochdahler Frauentrödel
Der erste Hochdahler Frauentrödelmarkt findet im Lutherhaus in der Willbeck statt.
Dezember 2006 – Werkwinkelprojekt
In der Adventszeit 2006 wurde im Lutherhaus in der Willbeck ein „Werkwinkel“ installiert.

2007 - 2014

Januar 2007 – Eröffnung der Kircheneintrittsstelle
Die Kircheneintrittsstelle im Haus der Kirchen am Hochdahler Markt wird eröffnet. Es ist die erste im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann.
April 2007 – Käufer für das Lutherhaus
Mit langem Atem ist es gelungen, zum 30. Juni 2007 einen Käufer zu finden, der die  Räumlichkeiten des Lutherhauses in einer angemessenen Weise weiter nutzen wird. Die neuen Besitzer werden das Haus als Wohnraum und Künstleratelier nutzen. Sie arbeiten nebenberuflich als Maler und Musikerin und wollen das Haus mit seiner besonderen Atmosphäre als ein offenes Haus führen.
Mai 2007 – Instandsetzung des Paul-Schneider-Hauses
Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten im Paul-Schneider-Haus wurden nach fast einem Jahr abgeschlossen.
4. Juni 2007 – Evangelisches Familienzentrum wird zertifiziert
Nordrhein-Westfalen soll zum kinder- und familienfreundlichsten Land in Deutschland werden. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Die beiden Einrichtungen unserer Gemeinde, die KTE-Sandheide und die KTE-Schulstraße haben erfolgreich am Pilotprojekt der Landesregierung teilgenommen. Als Evangelisches Familienzentrum Hochdahl wurden die Einrichtungen am 4. Juni im Landschaftspark Duisburg zertifiziert.
17. Juni 2007 – Entwidmung des Lutherhauses in der Willbeck
Mit einem feierlichen Gottesdienst verabschiedet sich die Hochdahler Gemeinde vom Lutherhaus in der Willbeck.
19. September 2007 – 20 Jahre Haus der Kirchen
20 Jahre Haus der Kirchen wird mit einer Festwoche gefeiert.
September 2007 – Vikarin Nicole Kuhns verläßt Hochdahl
Unser Vikarin Nicole Kuhns verläßt Hochdahl in Richtung Hunsrück.
31. Oktober 2007 – 2. Hochdahler Gemeindebefragung
„Die Kirche muss sich von ihrem Selbstverständnis her selber immer wieder „reformieren“, um möglichst gut für Gott und die Menschen da zu sein. Mit der Umfrage unter allen Mitgliedern unserer Kirchengemeinde, die älter als 14 Jahre sind, versuchen wir herauszufinden, wo wir in Hochdahl „gut“ für die Menschen in unserer Gemeinde und in unserer Stadt da sind und wo wir noch besser werden müssen“ schrieb Pfarrer Volker Horlitz, der Vorsitzende des Presbyteriums, im Begleitschreiben zur Umfrage.
November 2007 – Pastor Klaus Schüle verläßt Hochdahl
Pastor Klaus Schüle verläßt Hochdahl in Richtung Niedersachsen.

Ostern 2008 – Kunstaktion mit Bruno Stane Grill in der Passionszeit Das Ergebnis im Aufgang des Paul-Schneider-Hauses zu sehen.
18. April 2008 – Ergebnisse der 2. Hochdahler Gemeindebefragung
Die Ergebnisse der 2. Hochdahler Gemeindebefragung liegen vor. In einem Pressegespräch werden sie der Öffentlichkeit vorgestellt.
Juli 2008 – Jugendleiterin Barbara Gargagli-Lindenau verlässt Hochdahl
Jugendleiterin Barbara Gargagli-Lindenau beendet ihre Arbeit in Hochdahl und wurde im Gottesdienst am 24. August 2008 in der Neanderkirche verabschiedet. Seit März 2003 war Barbara Gargagli-Lindenau Jugendleiterin in unserer Gemeinde. Auf zahlreichen Freizeiten, im Jugendclub, Jugendgottesdiensten, der offenen Ganztagsschule in der Sandheide, in der Ökumene und umfangreicher Projektarbeit hat sie Kinder und Jugendliche begleitet und ihre Gaben und Fähigkeiten genutzt, um in Gesprächen und gemeinsamen Unternehmungen Leben in und aus der Nähe Gottes zu gestalten. Sie beendete ihre Arbeit in unserer Gemeinde, um sich neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen.

1. Januar 2009 – Daniel Burk wird neuer Jugendleiter
Am 2. Januar 2009 hat Daniel Burk seine Tätigkeit als Jugendleiter in Hochdahl aufgenommen. Die Lokalpresse berichtet über den Start in Hochdahl: Jugendleiter in Hochdahl und zur Kirche auf dem zweiten Bildungsweg.
25. Januar 2009 – Kirchenasyl in Hochdahl. Erstmals wird in Hochdahl einer Familie Kirchenasyl gewährt.
31. Mai 2009 – Förderverein für Kirchenmusik gegründet
Am Pfingstsonntag, den 31. Mai wurde nach dem Gottesdienst in der Neanderkirche die Gründungsversammlung des Vereins zur Förderung der Kirchenmusik in Hochdahl abgehalten. Vorrangiges Ziel des Vereins ist es, eine neue Orgel für die Neanderkirche zu beschaffen und darüber hinaus die Kirchenmusik in Hochdahl zu fördern.

21. März 2010 – Letzer KinderMutMachMorgen in Hochdahl
Lisa, Fridolin und der Pfarrer verabschieden sich beim letzten KinderMutMachMorgen in Hochdahl. Durch vielflältige Familiengottesdienste und einen wachsenden Kindergottesdienst wird dieses Konzept abgelöst.
April 2010 – Friedhof an der Neanderkirche wird saniert
Der Friedhof an der Neanderkirche wurde aufwändig saniert und hat jetzt einen eigene Internetadresse www.Friedhof-Hochdahl.de
Pfingsten 2010 – Kirchenstadtplan Erkrath wird verteilt
Der erste Kirchenstadtplan im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann wird ab Pfingsten 2010 an alle Haushalte in Erkrath verteilt. Mit einer Auflage von 35.000 Stück zeigt er alle evangelischen Einrichtungen im Stadtgebiet.

17. Juni 2011 – Das Gemeindehaus Sandheide bekommt einen Glockenturm
Der Glockenturm in der Sandheide wird aufgestellt. Ein lang gehegter Wunsch der Verantwortlichen erfüllt sich. Die Glocke zum Turm soll am 1. Juni gegegossen werden.
26. Juli 2011 – Die neue Glocke hängt in der Sandheide
Vor 38 Jahren wurde das Evangelische Gemeindehaus gebaut. Seit einigen Wochen steht der neue Glockenturm und gestern wurde endlich die Glocke aufgehängt. Sie ist 65 Kilo schwer und zeigt die Inschrift „Lobet den Herren“.
Glocke am Gemeindehaus Sandheide

Frühjahr 2012 – Start »Gottesdienst extra« in der Neanderkirche
Frühjahr 2012 – Start »Wochenausklang« im Paul-Schneider-Haus
Sommer 2012 – Zwei Gedenkstelen für den Friedhof an der Neanderkirche
Herbst 2012 – Gründung der Neanderdiakonie

Frühjahr 2013 –  Kabarett »Däumchen Drehen« (Rainer Schmidt)
Sommer 2013 – 1. Ökumenischer Hochdahler Kirchentag

Februar 2014 – Start der Glaubenskurse für Erwachsene
März 2014 – Gottesdienst in anderer Gestalt mit Präses Rekowski und den Hochdahler Kommunalpolitkern (Kommunalwahl)
April 2014 – Besuch aus Longa-Dianga dem Partnerkirchenkreis im Kongo
Mai 2014 – Auflösung des Neanderkirchenchores und Start von »Singen hält jung«
Sommer 2014 – Start Seniorenbüro im Haus der Kirchen
16.11.2014 – Pfarrer Andreas Müller wird nach 21 Jahren in Hochdahl verabschiedet
Nach 21 Jahren im Dienst der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl übernimmt Pfarrer Andreas Müller ab dem 1. Dezember 2014 eine neue Aufgabe. Er wird Diakoniepfarrer im Kirchenkreis Essen. Sein Abschiedsgottesdienst wurde am 16. November um 15 Uhr im Paul-Schneider-Haus gefeiert.
November 2014Diakonin Doris Treiber übernimmt weitere pfarrdienstliche Aufgaben, da die Pfarrstelle von Andreas Müller nicht neu besetzt wird.
01.12.2014 – Unser Familienzentrum erhälte eine hauptamtliche Geschäftsführung
Eva Wichtl nimmt ihren Dienst auf

2015 - 2020

2015 – • Neustrukturierung der Gemeindearbeit – Das Seelsorgeteam besteht nun aus zwei Pfarrern, einem Diakon, einer Diakonin und Gemeindepädagogin.
März 2015Pfarrerin Lieselotte Rönsch aus Hilden übernimmt Aufgaben in unserer Kirchengemeinde. Zunächst gestaltet sie die Gottesdienste im Rosenhof.
April 2015 – Die Gemeindepädagogin Astrid Oschmann beginnt ihre Tätigkeit. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt in der Arbeit mit Familien und Kindern.
19.10.2015 – Die ev. Etage im Haus der Kirchen mit Gemeindebüro ist renoviert.
1.11.2015 – Einführung der Religionspädagogin Astrid Oschmann
Juni 2016 –  Festtage zu 50 Jahre Paul-Schneider-Haus; unter anderem mit einer beindruckenden Ausstellung zu Paul Schneider
Juli 2016 – Verabschiedung von Anette Schörger als Leiterin der Kita Sandheide
Juli 2016 – Sommerpredigtreihe zum Thema „Urlaub unter Palmen“
01.08.2016 – Ulla Ziebert wird neue Leiterin der Kita-Sandheide
12.07.2016 – 30 Jahre Ökumenische Spassangebote.
September 2016 – Start der Veranstaltungsreihe Haus um 8 im Haus der Kirchen
September 2016 – Renovierung der Orgel im Paul-Schneider-Haus
Oktober 2016 – Überarbeitung und Neugestaltung der Homepage
Dezember 2016 – Die Stiftung hat eine Einlage von 400 000 Euro erreicht.

Januar 2017 – Augenmerk – Kirche neu sehen mit Lichtinstallationen in der Neanderkirche
Februar 2017 – Start des Glaubenskurses Stufen des Lebens
Juli 2017 – Sommerpredigtreihe zum Thema „Auf den Spuren Luthers“
9. September 2017 – 2. Ökumenischer Stadtkirchentag auf dem Hochdahler Markt
September 2017 – 30 Jahre Eine-Welt-Laden im Haus der Kirchen
Oktober 2017 – Eine Lichtinstallation verbindet bei der dritten Nacht der Kirchen die Heilig-Geist-Kirche und das Gemeindehaus Sandheide
Oktober 2017 – Gemeindenachrichten können auch über WhatsApp abgerufen werden
Oktober 2017 -Vorstellung des neuen Gemeindelogos
November 2017 – Start der dritten Gemeindebefragung
November 2017 -Die Idee zur Bildung von Kooperationsräumen im Kirchenkreis entsteht

April 2018 – die Ergebnisse der Gemeindebefragung werden vorgestellt.
Juni 2018 – Sommerpredigtreihe über „Die Berge der Bibel“
August 2018 – Die beiden Kitas erhalten das Gütesiegel für Qualitätsmanagement
September 2018 –  Der ökumenische Pilgerweg für Klimagerechtigkeit rastet in Hochdahl.
September 2018 – Beginn der Gespräche im Kooperationsraum Mitte mit der Kirchengemeinde Mettmann
September 2018–  Nach 34 Jahren beendet Jürgen Feuersänger seine Arbeit als Einrichtungsleiter der Häuser Bavier und Bodelschwingh in Erkrath; sein Nachfolger wird Philipp Kohn.
Oktober 201830 Jahre ökumenisches Frauencafé im Haus der Kirchen

März 2019 – Nach über 50 Jahren hat Volker Kuhleber seine Tätigkeit als Friedhofgärtner auf dem Friedhof an der Neanderkirche beendet; sein Sohn Thomas Kuhleber übernimmt die Nachfolge.
März 2019 – „Deine Briefe sind mir Heimat“, eine szenische Lesung von Dorothea Martini wird im Gemeindehaus Sandheide aufgeführt.
April 2019 – Die Neanderkirche erhält ein neues Taufbecken.
Mai 2019 – Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt in Kraft.
Mai 2019 – Astrid Oschmann beendet ihre Tätigkeit und wechselt in die Kirchengemeinde Haan.
Juni 2019 – Nach dem Brand der Grundschule Sandheide sind zwei Klassen im Gemeindehaus Sandheide unterrichtet worden. Nach den Sommerferien und dem Umzug nach Millrath konnten alle Kinder der Grundschule im Schuljahr 2019/20 im Paul-Schneider-Haus essen.
Juni 2019 – Der Gospelchor singt „Sacred Story“ in der St. Franziskus-Kirche
Juli 2019 – Sommerpredigtreihe zu „Berufe der Bibel“
September 2019 – Die überarbeitete Gemeindesatzung tritt in Kraft.
September 2019 – Bildung eines Personalausschusses im Kooperationsraum, um Personalfragen in Absprache mit den Kirchengemeinden Erkrath und Mettmann zu besprechen.

2020 – Corona bremst die Gemeindearbeit für viele Wochen.
Mai 2020 – Neubeginn mit Gottesdienstangeboten im Autokino am Neanderbad und Gottesdiensten mit Anmeldungen und auf Distanz im Paul-Schneider-Haus; digitale Angebote entstehen. Openair-Gottesdienst auf der Wiese hinter dem Gemeindehaus.
Juni 202050 Jahre CVJM in Hochdahl
1. August 2020 – Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres gibt die Kirchengemeinde die Trägerschaft der beiden Kindertageseinrichtungen an den Kirchenkreis ab. Der Zusammenschluss unter dem Namen „Windrose“ soll eine enge Bindung zu den Kirchengemeinden vor Ort haben.
24. August 2020 – Das Presbyterium wählt Pfarrer Gabriel Schäfer zum Nachfolger von Pfarrer Lutz Martini.
September 2020 – Das ökumenische Frauencafé schließt.
September 2020 – Treffen auf Distanz und Online-Konferenzen werden zur Regel. Die Konfirmationen des Jahres finden in kleinem Rahmen statt.
30. September 2020 – Nach 34 Jahren verlässt Pfarrer Lutz Martini Hochdahl und beginnt seinen Ruhestand. In einem Gottesdienst im Garten des Gemeindehauses Sandheide findet eine stimmungsvolle Verabschiedung statt.
Dezember 2020 – Kurz vor Weihnachten stoppt Corona alle Aktivitäten. Nur im Autokino am Neanderbad finden ökumenische Gottesdienste am Heiligen Abend statt.

2021 - 2023

2021 – Das zweite Jahr mit Corona.
Die Sonntagsgottesdienste finden im Paul-Schneider-Haus statt. Ein kleiner in wechselnder Zusammensetzung begleitet die Gemeinde durch die Liturgie und singt die Gemeindelieder.
Januar 2021: Pfarrer Gabriel Schäfer beginnt seinen Dienst in Hochdahl.
Ostern 2021: Corona macht kreativ. Im Paul-Schneider-Haus wird ein Stationen-Gottesdienst aufgebaut; an den Zäunen am Paul-Schneider-Haus und der Neanderkirche hängen Briefe mit Texten und Hilfen für ein Abendmahl to go.
Die Kirchengemeinde beteiligt sich am Verein „Erkrath hält zusammen“.
Evangelisch aktuell erscheint nicht mehr.
Viele Veranstaltungen, Gruppentreffen und Sitzungen finden online statt.
Mai 2021: In die Neanderkirche wird ein neues Beleuchtungssystem eingebaut. Dabei wurde Nachhaltigkeit und Klimaschutz bedacht.
Sommer 2021: Trotz Corona findet die Jugendfreizeit in Holland statt.
Juli 2021: Ein Starkregen überflutet den Keller des Gemeindehauses Sandheide. Für Gemeindeveranstaltungen ist er auf Dauer nicht mehr nutzbar.
Gottesdienste mit Abendmahl sind wieder möglich.
31. Oktober 2021: Petra Kantorski beendet nach 18 Jahren krankheitsbedingt ihren Dienst als Küsterin. 01.11.: Klaus Kolaric wird ihr Nachfolger.
November 2021: Das Presbyterium beruft den 17jährigen Daniel Burik als ersten Presbyter der jüngeren Generation zusätzlich ins Presbyterium.

2022
Januar 2022: Das neue Gottesdienstkonzept sieht vor, dass die Sonntagsgottesdienste in der Neanderkirche stattfinden; der Kindergottesdienst trifft sich zur gleichen Zeit im Gemeindehais Sandheide.
Mai 2022: Familienfreizeit in Prüm (Eifel).
Juni 2022: Die Taufgottesdienste finden in der Regel am 2. Sonntag des Monats um 12:30 Uhr in der Neanderkirche statt.
Das Presbyterium schafft Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine im Pfarrhaus am Gemeindehaus Sandheide.
Sommerpredigtreihe zum Thema „Aufbrüche“ gemeinsam mit den Kirchengemeinden Erkrath und Mettmann.
20 Jahre Stiftung: inzwischen hat die Stiftung einen Kapitalstock von über 500.000 Euro.
17. September 2022: 50 Jahre Kita Sandheide

2023
April 2023: Die KirchenkneipE im Haus der Kirchen öffnet jeden Mittwochabend. Ein neuer Treffpunkt der beiden Hochdahler Kirchengemeinden soll entstehen.
Juni 2023: Festgottesdienst zu 50 Jahren Grundsteinlegung im Gemeindehaus Sandheide
August 2023: Pfarrer Volker Horlitz wird in den Ruhestand verabschiedet.
September 2023: Pfarrerin Laura Kadur tritt ihren Dienst in Hochdahl an.
Wegen Wasserschäden keine weitere Nutzung des Gemeindehauses an der Neanderkirche.
November 2023: Nach 60 Jahren neue Stühle und Tische im Paul-Schneider-Haus.
Das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt wird vom Presbyterium beschlossen.
31. Dezember 2023: Letzter Gottesdienst der Reihe „Gottesdienste in anderer Gestalt“

Weitere Geschichtsthemen

Abschied vom Gemeindehaus Sandheide

Besser als neu: die Orgel im Paul-Schneider-Haus

Diakoniegeschichte – Von der Gemeindeschwester zur Diakoniestation

Ehemalige Pfarrer in Hochdahl

Gemeindehaus Sandheide

Geschichte „Haus der Kirchen“

Geschichte Hochdahls

Von der Autokirche zum Gemeindehaus Sandheide

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