Presbyteriumssitzung – Juni 2019

In der Juni-Sitzung beschäftigte sich das Presbyterium unter anderem mit folgenden Themen:

Eilbeschluss

Nach dem Brand in der Grundschule Sandheide wurde ein Eilbeschluss gefasst, der es möglich machte, die Erstklässler der Grundschule bis zu den Sommerferien im Gemeindehaus Sandheide unterzubringen. Gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler sollte der Schulweg nicht zu sehr verändert werden. Dieser Eilbeschluss wurde einstimmig bestätigt.

Nachhaltigkeit

Auf Anregung der Kreissynode diskutierte das Presbyterium in der vergangenen Sitzung über die Themen „Insektenfreundliche Wiesen“, „Versiegelte Flächen entsteinern“ und „Bienenstöcke“. Die Population der Honigbienen ist in den vergangenen Jahren immer mehr zurückgegangen. Bienenfreundliche Wiesen oder das Aufstellen von Bienenkörben könnte der Gefährdung der Bienen ein Stück weit entgegenwirken. Darüber hinaus wurden neue Angebote für fairen Einkauf besprochen. Zu den Themen wird sich das Presbyterium genauer informieren und prüfen, welche Möglichkeiten in Hochdahl bestehen.

Sondersitzung des Presbyteriums

Die Vision der Kirchengemeinde soll im Hinblick auf die Ziele der Gemeinde überarbeitet werden. Wie soll die Gemeinde im Jahr 2030 oder 2040 aussehen, welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Wie wollen wir unsere Gemeinde an die nächste Generation weitergeben? Solche und ähnliche Fragen werden uns in einer Sondersitzung am 7. Oktober beschäftigten.

Orgel in der Neanderkirche

Zwischenzeitlich wurde den Denkmalbehörden das Projekt Orgel-Neubau vorgestellt. Es müssen viele denkmalrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die „historisierende Formensprache“, die „räumliche Wirkung des Orgel-Neubaus“, und die Anpassung an den Bestandsbau und die vorhandene Lichtführung“. Derzeit werden Gespräche mit den zuständigen Denkmalämtern geführt. Nach Abschluss der Gespräche wird ein Antrag auf die denkmalrechtliche Erlaubnis gestellt. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die unterere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband Rheinland ist Voraussetzung für die Beantragung der landeskirchlichen Genehmigung.

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