KI-Richtlinie
Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl

Beschlossen durch das Presbyterium am 13.07.2026

Stand: Juli 2026

Diese Richtlinie soll Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen einen sicheren und verantwortungsvollen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeit der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl geben.

1. Warum wir KI nutzen

Künstliche Intelligenz kann uns bei der Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung und Kommunikation unterstützen. Sie hilft dabei, Entwürfe zu erstellen, Ideen zu sammeln und Routineaufgaben zu erleichtern. Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte bleibt jedoch immer bei den Menschen, die diese Inhalte prüfen und freigeben.

2. Wo wir KI einsetzen

KI darf beispielsweise genutzt werden für Entwürfe von Social-Media-Texten, Newsletter-Beiträge, Homepage-Texte, Ideen für Veranstaltungen und Aktionen, Bildkonzepte und Gestaltungsvorschläge, Formulierungshilfen für Texte der Verwaltung, sowie zur Unterstützung bei Recherche und Strukturierung von Inhalten.

3. KI-Werkzeuge

Die Kirchengemeinde legt keine abschließende Liste zulässiger KI-Werkzeuge fest. Der Markt entwickelt sich schneller, als Richtlinien fortgeschrieben werden können. Entscheidend ist nicht der Name eines Werkzeugs, sondern dessen verantwortungsvoller Einsatz. Beispiele aktuell genutzter Werkzeuge können ChatGPT, Claude, Gemini, Adobe Firefly, Canva AI oder vergleichbare Anwendungen sein. Neue Werkzeuge dürfen genutzt werden, sofern Datenschutz, Urheberrecht und die Vorgaben dieser Richtlinie beachtet werden.

4. Grundsatz: Mensch prüft vor Veröffentlichung

Kein KI-generierter Inhalt wird ungeprüft veröffentlicht. Vor einer Veröffentlichung wird insbesondere geprüft, ob Fakten, Namen, Termine und Orte korrekt sind, ob der Inhalt zu unseren christlichen Werten passt, ob Personen respektvoll dargestellt werden und ob Urheber- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

5. Umgang mit Bildern

Echte Fotos aus dem Gemeindeleben bleiben unser wichtigstes Medium. Sie zeigen authentisch, wer wir sind. KI-generierte Bilder können ergänzend eingesetzt werden, wenn keine passenden Fotos vorhanden sind, abstrakte Themen dargestellt werden sollen oder Symbolbilder benötigt werden. KI-Bilder dürfen nicht den Eindruck erwecken, reale Ereignisse der Gemeinde zu zeigen, wenn dies nicht der Fall ist.

6. Kinder und Jugendliche

Beim Einsatz von KI im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen gelten besonders hohe Anforderungen. Grundsätzlich werden keine erkennbaren Abbilder realer Kinder oder Jugendlicher durch KI erzeugt oder verändert. Werden KI-gestützte Gestaltungen eingesetzt, sollen Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit nicht identifizierbar sein. Bewährt haben sich beispielsweise Ausschnitte, Silhouetten, Rückenansichten, stilisierte Darstellungen oder kreative Verfremdungen, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat stets Vorrang vor gestalterischen Interessen.

7. Datenschutz

Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dürfen grundsätzlich nicht in KI-Anwendungen eingegeben werden. Dazu gehören insbesondere Gesundheitsdaten, Seelsorgeinhalte, Personalangelegenheiten, private Kontaktdaten sowie andere vertrauliche Informationen über Personen.

Die Eingabe personenbezogener Daten in frei zugängliche KI-Werkzeuge ist grundsätzlich unzulässig.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen ausschließlich KI-Systeme genutzt werden, die von der Kirchengemeinde oder der Landeskirche ausdrücklich freigegeben wurden.

Öffentlich zugängliche Informationen, die bereits für Pressearbeit, Homepage, Gemeindebrief oder Veranstaltungsankündigungen freigegeben sind, können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung verwendet werden.

8. Fairer und verantwortungsvoller Umgang

Wir achten darauf, dass durch den Einsatz von KI niemand benachteiligt, ausgegrenzt oder herabgewürdigt wird. Die Würde jedes Menschen und der respektvolle Umgang miteinander gelten auch beim Einsatz von KI.

Entscheidungen über Menschen werden nicht von KI getroffen. Dies gilt insbesondere für Personalangelegenheiten, ehrenamtliche Mitarbeit, seelsorgliche Fragestellungen und Entscheidungen der Gemeindeleitung.

KI kann Informationen liefern, Formulierungen vorschlagen oder bei der Vorbereitung von Entscheidungen unterstützen. Die Verantwortung für Entscheidungen bleibt jedoch immer bei den handelnden Personen und den zuständigen Gremien.

9. Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die Kirchengemeinde informiert transparent über den Einsatz von KI, wenn dies rechtlich vorgeschrieben oder zur Vermeidung von Missverständnissen sinnvoll ist. Besonders bei Bildern, Videos oder Audiodateien, die vollständig oder überwiegend mit KI erstellt wurden und einen realen Eindruck vermitteln können, wird geprüft, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Geeignete Hinweise können beispielsweise sein: 'Illustration mit Unterstützung von KI erstellt', 'Bild mit KI generiert' oder 'Video enthält KI-generierte Inhalte'. Die Kennzeichnung soll für Nutzer verständlich sein und gleichzeitig den Anforderungen der europäischen KI-Verordnung entsprechen.

10. Verantwortung

Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt immer bei den Personen, die diese Inhalte erstellen, prüfen oder freigeben. KI-Systeme sind Hilfsmittel. Sie übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit von Inhalten. Vor einer Veröffentlichung erfolgt eine menschliche Prüfung.

11. Transparenz

Wir stehen dem Einsatz neuer Technologien offen gegenüber. Wo KI einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung eines Inhalts geleistet hat und eine Kennzeichnung rechtlich erforderlich oder sinnvoll erscheint, informieren wir transparent darüber.

12. Unser Leitgedanke

KI ist für uns ein Werkzeug. Sie unterstützt unsere Arbeit, ersetzt aber nicht menschliche Verantwortung, persönliche Begegnung und christliche Gemeinschaft. Authentische Fotos und Berichte aus dem Gemeindeleben haben grundsätzlich Vorrang vor künstlich erzeugten Darstellungen. KI ist eine Ergänzung, nicht der Mittelpunkt unserer Kommunikation.

13. Zuständigkeit und Umsetzung

Die Umsetzung dieser Richtlinie liegt in der Verantwortung des Presbyteriums. Es benennt eine oder mehrere Ansprechpersonen, die bei Fragen zum KI-Einsatz beratend zur Verfügung stehen und die Weiterentwicklung der Richtlinie koordinieren. Dies kann beispielsweise eine Person aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder der Gemeindeleitung sein.

14. Umgang mit Fehlern und Verstößen

Wer feststellt, dass KI-generierte Inhalte versehentlich ungeprüft veröffentlicht wurden oder gegen diese Richtlinie verstoßen wurde, informiert umgehend die zuständige Ansprechperson. Veröffentlichte Inhalte werden gegebenenfalls korrigiert oder zurückgezogen. Ziel ist ein offener, lernorientierter Umgang mit Fehlern. Nicht Schuldzuweisung, sondern gemeinsame Verbesserung steht im Vordergrund.

15. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Presbyteriums in Kraft. Sie wird bei Bedarf, spätestens jedoch alle zwei Jahre, auf Aktualität überprüft. Nach Beschluss durch das Presbyterium wird die Richtlinie allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in geeigneter Form bekannt gemacht. Bei Bedarf werden kurze Einführungen oder Hinweise zum praktischen Umgang mit KI-Werkzeugen angeboten. Neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden bei ihrer Einführung auf die Richtlinie hingewiesen.

Nach oben scrollen