Fotografieren in Gottesdiensten

Fotografieren in Gottesdiensten

Warum überhaupt Regeln?

Um einen würdevollen und ungestörten Gottesdienst zu ermöglichen und gleichzeitig Erinnerungsfotos zuzulassen – hat das Presbyterium verbindliche Regeln für Fotografieren und Filmen festgelegt.

Die Regeln im Überblick

1. Fotografieren und Filmen nur nach Absprache
Während des Gottesdienstes darf nur fotografiert und gefilmt werden, wenn dies im Vorfeld mit der Person, die den Gottesdienst hält, abgesprochen wurde.

2. Benennung von maximal zwei Fotografierenden bzw. Filmenden
Es dürfen höchstens zwei Personen zum Fotografieren bzw. Filmen benannt werden. Diese sollen vorab bestimmt und im Kasualgespräch bestätigt werden.

3. Während des Gemeinde-Gottesdienstes
Das Fotografieren und Filmen während eines regulären Gemeinde-Gottesdienstes, in dem eine Kasualie stattfindet, ist untersagt. So bleibt die Aufmerksamkeit auf das Geschehen gerichtet.

4. Fotografieren und Filmen während der Kasualie im Gemeinde-Gottesdienst
Während der Kasualie in solch einem Gottesdienst selber dürfen Fotografierende bzw. Filmende sich dezent in vorheri-ger Rücksprache mit der liturgischen Person auch im Altarraum bewegen, um schöne Erinnerungsaufnahmen machen zu können. Dabei ist der/die Fotografierende bzw. Filmende dafür verantwortlich, dass niemand, der nicht im Vorfeld sein Einverständnis erteilt hat, auf Fotos oder Videos zu sehen ist.

5. Kein Blitzlicht und kein Ton
Kameras müssen ohne Blitz und ohne akustische Signale (zum Beispiel Auslöser-Töne) arbeiten, um die Atmosphäre nicht zu stören.

6. Fotografieren in reinen Kasualgottesdiensten
In reinen Kasualgottesdiensten, die keine regulären Gemeinde-Gottesdienste sind, darf auch während des Gottesdiens-tes in vorheriger Rücksprache mit der liturgischen Person fotografiert und gefilmt werden. Die Anwesenden sind im Vorfeld darüber zu informieren, dass gefilmt/fotografiert wird.

7. Nach dem Gottesdienst: Gelegenheit für Fotos
Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, in aller Ruhe Fotos zu machen – auch am Altar oder Taufbecken.

8. Information vorab und transparent
Die Regeln zum Fotografieren werden im Kasualgespräch sowie hier über die Website der Kirchengemeinde transparent kommuniziert.

9. Datenschutz liegt bei den Aufnehmenden
Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (z. B. Veröffentlichung in sozialen Medien) liegt bei den Personen, die fotografieren bzw. filmen.

10. Regelmäßige Überprüfung der Richtlinien
Das Presbyterium überprüft die Fotografierregeln regelmäßig und passt sie bei Bedarf an aktuelle Gegebenheiten an.

Verantwortlichkeiten & Hinweise

  • Die Fotografierenden sind dafür verantwortlich, dass keine Personen ohne ihre Zustimmung abgebildet werden.
  • Kameras müssen ohne Blitz und ohne akustische Signale arbeiten.
  • In reinen Kasualgottesdiensten ist Fotografieren möglich, wenn vorher mit der liturgischen Person abgesprochen und die Anwesenden informiert sind.
  • Nach dem Gottesdienst besteht Gelegenheit in Ruhe, auch am Altar oder Taufbecken, zu fotografieren.

Diese Regelungen gelten aus Achtung vor dem Gottesdienst und seinen Mitfeiernden. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksicht. Fotografie darf sein, aber nicht zu Lasten des Gottesdienstes.

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