Kein Raum für Missbrauch – unser Schutzkonzept

Warum haben wir ein Schutzkonzept?

Weil unsere Gemeinde ein guter Ort für alle Menschen sein soll. Damit dies gelingen kann, haben wir aufgeschrieben, nach welchen Grundsätzen wir hier einander begegnen. Und weil für uns Gender‐Gerechtigkeit ein unabdingbarer Bestandteil eines fairen und respektvollen Umganges miteinander ist, drücken wir dies auch in einer entsprechenden Sprache aus.

1. Leitbild

Die Arbeit mit allen Menschen in der Evangelischen Kirchengemeinde Hochdahl wird in der Beziehung zwischen Menschen und zu Gott gestaltet. Sie ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Die Persönlichkeit und Würde von allen Menschen wird geachtet, individuelle Grenzen werden respektiert. Bei grenzüberschreitendem Verhalten wird umgehend gehandelt. Keine Form von Gewalt (körperlich oder seelisch, direkt oder indirekt) wird in der Gemeinde geduldet. Täter:innen müssen mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Verdächtigen ist Rechnung zu tragen. Ein respektvoller Umgang mit allen Beteiligten wird sichergestellt.

2. Verhaltenskodex

Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex (siehe Abschnitt „Verhaltenskodex“) bestätigen alle haupt‐ und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen die Achtung und Einhaltung der Regeln für einen Grenzen achtenden Umgang mit anderen Menschen.

3. Risikoanalyse

Die Kirchengemeinde erstellt eine Risikoanalyse und führt diese regelmäßig fort. Dazu benennt die Leitung der Gemeinde Verantwortliche, die jeweils für ihren Gemeindebereich zuständig sind. Wir bieten interne und informieren über externe Hilfsangebote und machen sie in geschützten Räumen zugänglich.
Kinderrechte und das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung werden innerhalb der Gruppen thematisiert; Fortbildungen und Infoveranstaltungen sowie Beteiligung aller Interessierten an der Fortschreibung unseres Schutzkonzeptes finden regelmäßig statt

4. Fortbildungen

Die haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitenden mit intensivem Kontakt zu anderen Menschen in der Gemeinde sind zur Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (des Kirchenkreises) verpflichtet. Das Presbyterium informiert über passende Angebote. Die Teilnahme an weiterführenden Fortbildungsangeboten wird ermöglicht.

5. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung

Haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitende sind verpflichtet – vor Aufnahme der Arbeit und im fünfjährigen Rhythmus – ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen sowie die Selbstverpflichtung erneut zu unterschreiben. Ebenso legen alle Presbyter:innen und Pfarrer:innen im fünfjährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vor. Damit wird die Vorbildfunktion des Presbyteriums verdeutlicht. Entstehende Kosten trägt die Kirchengemeinde (siehe Abschnitt „Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis“).

6. Partizipation

An der Erarbeitung, Implementierung und Fortschreibung des Schutzkonzepts sind haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche, Eltern und alle anderen Interessierten beteiligt.

7. Präventionsangebote

Alle Menschen in der Gemeinde werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und Hilfe in Notlagen altersgemäß informiert und erhalten in die Arbeit integrierte Präventionsangebote.

8. Informationsveranstaltungen

Im Rahmen von Informationsabenden, Projektarbeit und Beteiligung aller Interessierten klären wir über Formen von Gewalt, Strategien von Täter:innen und Möglichkeiten der Prävention auf.

9. Ansprechpartner:innen

Die Kirchengemeinde benennt Ansprechpartner:innen innerhalb und außerhalb der Gemeinde, an die sich jede und jeder im Fall einer Vermutung von Gewalt wenden kann (siehe Abschnitt „Liste der Ansprechpartner:innen und Institutionen“).

10. Handlungsleitfaden zur Krisenintervention

Ein Handlungsleitfaden, der sich an den spezifischen Bedingungen der Gemeinde orientiert, regelt verbindlich das Vorgehen in Verdachtsfällen. Der Handlungsleitfaden ist allen haupt‐ und ehrenamtlich Mitarbeitenden zugänglich und wird von ihnen im Verdachtsfall angewendet.

11. Beschwerdemanagement

Wir sehen Beschwerden als konstruktive Kritik, die auf Missstände aufmerksam machen. Diese können dadurch überprüft und im Bedarfsfall ausgeräumt werden. Deshalb haben wir als Gemeinde ein Beschwerdemanagement.

12. Kirchengesetz

Die Kirchengemeinde achtet das geltende „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ und setzt dieses konsequent um.

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Hochdahl

Schutzkonzept mit Ansprechpartnern und Anlagen

Ev_Kirchengmeinde_Hochdahl_Schutzkonzept_Veröffentlichung

Nach oben scrollen