Kandidaten gelten als gewählt

Abkündigung nach § 26 Presbyteriumswahlgesetz (PWG) der als gewählt erklärten Kandidatinnen und Kandidaten zur Presbyteriumswahl am 1.3.2020
Es sind 15 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen. Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Hochdahl kann keine endgültige ausreichende Vorschlagsliste nach § 15 PWG für die Wahl am 1.3.2020 vorlegen. Der Kreissynodalvorstand gestattet dem Presbyterium gem. § 15a Absatz 3 ausnahmsweise die Wahl nicht durchzuführen.

Folgende vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gelten damit als gewählt:

Block,Burkhard
Fischer, Sophia
Friedlaender, Philip
Friele, Stefan
Goebel, Norbert
Haake, Hans-Martin
Kleinken, Constanze
Köhnen-Schoop, Deliah
Pfeifer, Marten
Schönfeld, Ferdinand
Schwarzmaier, Mechthild
Schwencke, Marc
Treiber, Jürgen
Walter, Iris

Außerdem ist ein beruflich Mitarbeitende/r der Kirchengemeinde in das Presbyterium zu wählen. Als Kandidatin/Kandidaten hierfür wurden folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

Burk, Daniel

Da nicht mehr beruflich Mitarbeitende vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen nach § 5 Mitarbeiterwahlgesetz als gewählt.

Auf den Aushang an den Informationsbrettern und den Informationskästen wird verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung (zu § 15a Absatz 3 PWG in Verbindung mit § 25 PWG und zu §25PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (8.12.2019) beim Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann, Goethestr. 12, 40822 Mettmann schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

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