Unterrichtung zum Beginn des Wahlverfahrens (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 15. September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 15 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem ist eine beruflich mitarbeitende Person in das Presbyterium zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikel 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Gemeindebüro, Hochdahler Markt 9.

Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder im Gemeindebüro der Kirchengemeinde im Haus der Kirchen, Hochdahler Marklt 9 abgegeben werden. Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten.

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
– Mitglied der Kirchengemeinde ist,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht,
– am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme im Haus der Kirchen, Gemeindebüro, ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

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