Lebensbegleitung

Was ist eigentlich „Seelsorge“?

Seelsorgerliches Handeln ist nicht zu verwechseln mit psychotherapeutischem Handeln. Seelsorge, oft in der Form eines Gesprächs, geschieht im biblischen und kirchlichen Kontext.

Seelsorge umfasst den ganzen Menschen in all seinen Lebensbezügen, in seinem Glauben oder Zweifeln, in seiner Familie, in seinem Beruf, in seinem gesellschaftlichen Engagement. Seelsorge ist ein dem Menschen zugewandt Sein: Es tut gut, jemanden zu haben, dem man sein Herz ausschütten kann, dem man sich zumuten darf. Egal, ob in einem zufälligen Gespräch zwischen Tür und Angel, ob in einem geplanten Treffen, in einer langen Begleitung oder in einem Gespräch, das in eine Beichte und der Bitte um Sündenvergebung mündet, all das kann Seelsorge sein.

Seelsorgerliche Gespräche stehen unter einer strengen Schweigepflicht, die auch vor der Justiz gilt. Ein Seelsorger kann nur von dem Betroffenen von seiner Schweigepflicht  entbunden werden.

Man braucht zur Seelsorge nicht unbedingt eine spezielle Ausbildung. Im Sinne des Priestertums aller Gläubigen kann nach evangelischem Verständnis jeder jedem zum Seelsorger werden, wenn man miteinander spricht, jemandem hilft, ihn stärkt, herausfordert, rät, ermutigt und ihm etwas von der Menschenfreundlichkeit Gottes vermittelt.

Seelsorger können aber auch Menschen mit einer speziellen Ausbildung sein, die in ihrer Ausbildung auch einen Seelsorgekurs besuchen, Seelsorger für spezielle Aufgaben wie Telefonseelsorge oder Notfallseelsorge.

Seelsorge wird im kirchlichen Bereich verstanden als ein Beziehungsgeschehen zwischen zwei oder mehreren Personen, die sich dabei begreifen als Menschen, die vor Gott gleich sind in ihrer Schuld und zugleich in ihrem angenommen Sein durch den liebenden Gott, wie er uns in Jesus Christus bezeugt wird.

Seelsorge ist wie ein weit gespannter Schirm der aus vielen bunten Teilen besteht und uns von Gott in die Hand gegeben wurde, damit wir unter ihm gemeinsam Schritte in ein besseres Leben suchen: Zuhören und reden, den anderen verstehen wollen, Anteil nehmen, ermutigen, trösten, miteinander oder für den anderen beten, in Lebens- und Glaubenskrisen zur Seite stehen, praktische Hilfeleistung geben, die Beichte abnehmen und Vieles mehr.

Seelsorger werden im besten Fall auch immer ihre Grenzen erkennen. Wenn deutlich wird, dass ein Mensch psychisch krank ist, wird ein guter Seelsorger ihn zu einer psychotherapeutischen Behandlung ermutigen und wenn eine kriminelle Tat eingestanden wird, kann der Seelsorger nur zu einem Geständnis und einer Selbstanzeige raten.

Pfarrer Lutz Martini

Seelsorger

Laura Kadur

Gabriel Schäfer

Doris Treiber

Daniel Burk

Notfallseelsorge

Telefonseelsorge

Wann kann ich mein Kind taufen lassen?
Sie können Ihr Kind in oder nach einem Gottesdienst in der Neanderkirche oder dem Gemeindehaus Sandheide taufen lassen. Bei trockenem Wetter sind Taufen auch auf der Wiese hinter der Neanderkirche am Taufstein möglich. Im Gemeindebüro gibt man Ihnen gerne Auskunft.

Wer tauft mein Kind?
Pfarrerin Laura Kadur, Pfarrer Gabriel Schäfer, Diakonin Doris Treiber oder Diakon Daniel Burk.

Was muss ich tun?
Nach der Wahl eines Termins melden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per Mail in unserem Gemeindebüro oder bei einer Pfarrperson bzw. Diakon/ Diakonin. Er/Sie hat eine Übersicht, ob der Termin noch möglich ist, da häufig mehrere Kinder im Gottesdienst getauft werden.

Was muss ich beachten?
Alle für das Kind Sorgeberechtigten müssen der Taufe zustimmen.
Sie sind frei in der Wahl, ob es Taufpaten geben soll. Taufpate kann nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört.

Wo finde ich weitere Hilfen im Internet?
Auf der Internetseite taufbegleiter.evangelisch.de finden Sie neben weitern Informationen auch die nützliche „Taufbegleiter-App“.

Wie finde ich einen Taufspruch?
Eine kleine Auswahl von Taufsprüchen Taufsprücken können Sie sich als pdf-Datei downloaden. Weitere Taufsprüche finden Sie zum Beispiel hier: Taufspruch.de.

Wissenswertes rund um die Taufe

Taufe
Mit der Taufe wird dem Menschen die Gnade Gottes zugesprochen und in die weltweite Gemeinschaft der Christenheit hineingestellt. Die Taufe ist die große Liebeserklärung Gottes an uns. Sie ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott diesen Menschen angenommen hat. Dies macht deutlich, dass wir Menschen nicht uns selbst überlassen sind. In der Taufe vertrauen wir unsere Freude über das Leben, aber auch unsere Ängste und Zweifel Gott an. Die Taufe ist ein Sakrament und fast alle christlichen Kirchen erkennen es gegenseitig an. Deshalb kann jeder Mensch nur einmal im Leben getauft werden, auch wenn er die Konfession wechselt.

Die Taufe erfolgt im Auftrag Jesu. Im Matthäus-Evangelium (Mt 28, 18) spricht Christus: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“

Die Taufe ist kein magischer Schutzritus, sondern sie gewinnt ihren Sinn nur durch den Bezug zum Glauben an den dreieinigen Gott. Deshalb bekennen wir bei der Taufe unseren Glauben und sprechen das Glaubensbekenntnis. Die Eltern und Paten übernehmen die Verantwortung dafür, dass in ihrem Kind der Glaube wachsen kann.

Taufe, Konfirmation und die Staatskirche
Als die Kirche unter Kaiser Konstantin Staatskirche wurde, hatte das zur Konsequenz, dass jeder Mensch Christ werden musste. Auch die, die nicht durch den dreijährigen Prozess mit Katechumenat und Taufe gehen konnten, zum Beispiel kleine Kinder. Trotzdem sollten die getauften Kinder auch wissen, was man als Christ so zum Leben braucht. Auf dem Konzil von Orange (411 n. Chr.) tauchte zum ersten Mal der Gedanke auf, dass die Kinder ihre Taufe bestätigen sollen. Bestätigen heißt auf Lateinisch „confirmare“. Im Laufe der Jahrhunderte entstand so eine Praxis der Bestätigung, eine Praxis der Konfirmation, die im Konzil von Florenz Ende des 15. Jahrhunderts beschrieben und festgesetzt wurde. Es gab zwar noch keinen geordneten Unterricht, aber die Eltern und Paten wurden zu Unterweisung der Kinder gemahnt. Die Kinder sollten das Glaubensbekenntnis, die Gebote und das Vaterunser lernen. Zur Konfirmation gehörte auch die Handauflegung, die den Heiligen Geist auf den Menschen übertragen soll. Die Konfirmation war zu der Zeit noch eines der Sakramente und ist es heute als „Firmung“ immer noch in der katholischen Kirche.

Taufe und Konfirmation seit der Reformation
In der Reformation gingen die evangelischen Kirchen einen anderen Weg. Die Konfirmation war kein Sakrament mehr. Die reformatorischen Theologen betonten den Aspekt der Bildung, also der Unterweisung. So kommt es, dass seit den folgenden Jahrhunderten bis heute darum gerungen wird, wie nun Konfirmationsunterricht und Konfirmation zusammenhängen.

Martin Bucer hatte im 16. Jahrhundert zum ersten Mal die Praxis des Konfirmationsgottesdienstes so beschrieben, wie wir sie heute kennen. Verbindlich war sie lange Zeit nicht. Erst später, als die persönliche Beziehung zu Gott in den Mittelpunkt der evangelischen Glaubenskultur rückte, fand das persönliche „Ja“ zur Taufe weite Verbreitung. Zeitlich fiel die Konfirmation mit dem Abschluss der damaligen Schulausbildung mit 14 Jahren zusammen. So feierte man die Taufe an einem biographischen Wendepunkt.

Lange Zeit gehörte zum Konfirmationsgeschehen auch die Prüfung der Konfirmanden vor der Gemeinde. Die Jugendlichen wurden über ihr Wissen abgefragt und dieses Wissen war Teil der Zugangsberechtigung zur Konfirmation. Heute ist der Konfirmationsgottesdienst eher ein feierlicher Abschluss der Konfirmandenzeit. Noch vor gar nicht langer Zeit war es üblich, dass der Konfirmationsunterricht selbst auf jene Prüfung vorbereitete. Die Jugendlichen wurden auf vorformulierte Fragen und Antworten hin trainiert. Heute stehen viele Konzepte von Konfirmandenunterricht nebeneinander.

(Christoph Sterl/gbr)

Sechs Anworten zum Patenamt

Taufpaten: Begleiter auf dem Weg des Glaubens
Im Gegensatz zu den Eltern müssen Taufpaten Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche sein. Sie versprechen vor der Gemeinde und Gott, das Kind im christlichen Glauben begleiten und stärken zu wollen. Wenn die Paten nicht Mitglied in der Gemeinde sind, in der der Täufling getauft wird, benötigen sie einen Patenschein, den ihnen die Heimatkirchengemeinde ausstellt. In der evangelischen Kirche können Jugendliche ab der Konfirmation Pate werden.

Wie wichtig ist das Patenamt heute?
Seine Bedeutung hat zugenommen. Zum einen braucht es mehr als früher Menschen, die zu ihrem Glauben stehen. Und zwar als Vorbild für jemanden, der mir ans Herz gelegt wurde und hoffentlich ans Herz gewachsen ist. Zum anderen ist es für die Eltern in der heutigen Gesellschaft nicht leicht, ihre Kinder „gut“ und „christlich“ zu erziehen. Eine Patin, ein Pate kann da eine wichtige Vermittlerrolle spielen.

Wer kann für ein evangelisches Kind Pate werden?
Formal muss bei einer evangelischen Taufe ein Pate oder eine Patin Mitglied einer christlichen Kirche sein. Evangelische Christen können also ab 14 Jahren mit ihrer Konfirmation ein Patenamt übernehmen. Mindestens genauso wichtig ist die Motivation: Wie sieht meine Beziehung zu dem Patenkind aus? Bin ich neugierig auf seine Entwicklung? Traue ich mir das Patenamt zu? Bin ich bereit, das Kind an meinem Glauben Anteil nehmen zu lassen?

Müsste ein Pate auch bereit sein, die Versorgung des Kindes zu übernehmen, wenn die Eltern dies nicht tun können?
Bei vielen Gesprächen mit Taufeltern oder Paten wird als wichtiges Motiv genannt, dass im Falle eines Falles ein Pate an die Stelle der Eltern tritt. Das kann im Extremfall tatsächlich passieren. Die eigentliche Verantwortung der Paten liegt aber in der Bereitschaft, dem Patenkind beim Wachsen im Glauben und in seiner Persönlichkeitsentwicklung beizustehen. Das sieht anders aus, wenn ich im selben Haus wohne oder 500 Kilometer weit weg. Es sagt aber nichts über die Intensität der Beziehung aus. Wie füllt man eine solche Beziehung im Sinne des Amtes? Indem man Kontakt zueinander hält. Das kann auch durch einen intensiven Briefkontakt geschehen. Und indem das Patenkind erlebt, wie der Pate seinen Glauben lebt, ohne dass das immer thematisiert werden müsste. Paten sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Auch das regelmäßige Gespräch mit den Eltern ist nicht zu unterschätzen. Die Patenschaft ist eine tolle Möglichkeit, Unsicherheiten in der Erziehung oder Fragen des Glaubens mit einer Vertrauensperson zu besprechen. Übrigens: Wenn es zu einer Scheidung der Eltern kommt, endet die Patenschaft nicht. Es ist wichtig, dem Kind auch in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen.

Können Sie in Ihrer Gemeinde einen Trend beobachten, dass Eltern als Paten lieber Freunde wählen statt Verwandte?
Nein, es gibt Familien, in denen nur Verwandte oder nur Freunde oder aus beiden Bereichen gleichermaßen Paten benannt werden. Ich sehe andere Entwicklungen. Zum einen haben mehr Familien als früher Schwierigkeiten, einen Paten zu finden, der einer christlichen Kirche angehört. Einige, die für ein Patenamt angefragt werden, nähern sich der Kirche wieder an und treten sogar wieder in sie ein. Zum anderen werden immer mehr Kinder erst im Kindergarten- oder Schulkindalter getauft. Hier können die Täuflinge oft schon über ihre Paten mitentscheiden.

Welche Tipps können Sie für eine gute Patenbeziehung geben?
Übernehmen Sie nicht zu viele Patenschaften. Denken Sie nicht nur an den Geburtstag, sondern auch an den Tauftag des Kindes. Schenken Sie ihm eine Kinderbibel oder lesen Sie ihm daraus vor. Schenken Sie ihm ein Gebetbuch – oder beten Sie mit ihm. Besuchen Sie hin und wieder gemeinsam einen Gottesdienst. Beten Sie für Ihr Patenkind und seine Familie.

Was muss man eigentlich für eine Taufe bezahlen?
Für eine Taufe müssen Sie bei uns gar nichts bezahlen. Mindestens Vater oder Mutter des Täuflings müssen ja der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe gehört dann natürlich „dazu“, so wie die Kirchensteuer zur Mitgliedschaft dazugehört, wenn man entsprechend verdient. Wenn allerdings jemand nach der Taufe zum Bespiel noch im Gemeindehaus am Neanderweg privat die Taufe feiern möchte, dann ist eine kleine Miete fällig.

(Pfarrer Andreas Müller für chrismon plus rheinland/gbr)

Taufgottesdienste

Hochzeitsstühle

Hochzeitsstühle in der Neanderkirche

Bei wem können wir heiraten?
Sie können wählen, von welcher Pfarrperson Sie getraut werden möchten. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Wunschtermin persönlich, telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin, wo wir alle weiteren Einzelheiten besprechen können.

Wann können wir heiraten?
Grundsätzlich sind Trauungen von montags bis samstags möglich. Samstags finden nach 16 Uhr keine Trauungen mehr statt.

Wo können wir heiraten?
Trauungen können in der Neanderkirche, im Paul-Schneider-Haus und im Evangelischen Gemeindehaus Sandheide stattfinden. Bei Küster Gunnar Clemens oder im Gemeindebüro erfahren Sie, ob das von Ihnen gewünschte Haus zu Ihrem Wunschtermin noch frei ist. Bitte klären Sie den Termin am Besten mindestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit ab!

Die Trauung wird in dem vorausgehenden Sonntagsgottesdienst der Gemeinde bekanntgegeben.

Können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
Natürlich können in unserer evangelischen Kirche auch gleichgeschlechtliche Paare getraut werden.

Was ist bei konfessionsverschiedenen Trauungen zu beachten?
Wenn der Partner/die Partnerin katholisch ist und eine katholische Anerkennung der evangelischen Trauung benötigt, ist dies meist möglich. Beim zuständigen katholischen Pfarrer kann der „Dispens von der Formpflicht“ beantragt werden. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche.

Natürlich sind auch ökumenische Trauungen möglich, wo Geistliche beider Konfessionen zugegen sind.

Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann auch ein Traugottesdienst gefeiert werden, wenn dieser dem christliche Verständnis der Ehe zustimmt.

Und wenn wir nicht aus Hochdahl kommen?
Grundsätzlich können alle evangelischen Gemeindeglieder überall getraut werden. Zuständig für diese Amtshandlung ist der jeweilige Pfarrer am Wohnort. Gerne dürfen Sie aus der Umgebung Ihren Heimatpfarrer für eine Trauung in unserer Neanderkirche mitbringen. Nähere Informationen erhalten Sie sowohl in Ihrer Heimatgemeinde als auch in unserem Gemeindebüro.

Trausprüche finden Sie z.B. hier: Trauspruch.de.

Beispielliturgie eines Traugottesdienstes

Orgelvorspiel
Einzug des Brautpaares
Eingangsvotum
Begrüßung
Lied
Gebet
Lesung des Brautpaares
Trauansprache
Lied
Trauhandlung
– Biblische Wegweisung
– Traufragen
– Ringwechsel
– Segnung des Brautpaares
Lied
Fürbittengebet
Vaterunser
Lied
Segen
Auszug
Orgelnachspiel

Möglichkeit der Beteiligung:
Wenn sie möchten, können Sie oder Ihre Trauzeugen bei der Auswahl von folgenden Teilen des Traugottesdienstes eigene Vorschläge einbringen bzw. diese Teile übernehmen: Lieder, Gebete, Lesungstexte, Orgelvor- und -nachspiel

Neanderkirche in Erkrath-Hochdahl

Neanderkirche

Mein Kind soll in Hochdahl konfirmiert werden. Was muss ich tun?
Alle Kinder von Gemeindegliedern, die nach den Sommerferien regulär in das 7. Schuljahr kommen, werden von der Kirchengemeinde zur Konfirmandenarbeit eingeladen.

Wann findet die Konfirmandenarbeit statt?
Für den Konfi-Jahrgang 24/25 gibt es in Hochdahl zwei Gruppen: dienstags nachmittags bei Pfarrer Gabriel Schäfer und freitags nachmittags bei Diakon Burk.

Wie kann ich mein Kind anmelden?
Mit den Einladungsschreiben verschicken wir neben den Informationen auch unser Anmeldeformular. Sie können das Formular auch hier ausfüllen, herunterladen und unterschrieben uns entweder zuschicken/zumailen oder bei uns abgeben.

Anmeldeformular KU

Zum Beginn der Konfi-Zeit nach den Sommerferien werden die angemeldeten Kinder rechtzeitig schriftlich eingeladen. Durch die engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden Alt-Erkrath und Mettmann hat das Presbyterium beschlossen, auch unsere Konfirmandenarbeit in Hochdahl an das Modell der Nachbargemeinden anzugleichen. Dies bedeutet, dass wir ab den Jahrgang 24/25 von zwei Jahren je eine Stunde auf ein Jahr je zwei Stunden umstellen.

Mein Kind soll in einer anderen Gemeinde konfirmiert werden!
Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde konfirmieren lassen möchten, ist das kein Problem. Wenden Sie sich einfach an das dortige Gemeindebüro für weitere Informationen.

Elternkreise

Konfirmandenunterricht 2016

Konfirmation mit 14? Warum dies das beste Alter ist

Konfirmation, Kommunion und Jugendweihe

Konfis unterwegs

Termine rund um die Konfirmation

Friedhof an der Neanderkirche

Friedhof an der Neanderkirche

Ein/e Angehörige/r ist gestorben und soll kirchlich bestattet werden – was muss ich tun?
Setzen Sie sich mit einem Bestatter Ihrer Wahl in Verbindung, der dann mit einer Pfarrperson und dem Friedhof einen Termin abstimmt. Steht der Termin fest, besucht die Pfarrperson die Angehörigen zu einem Gespräch, bei dem er Informationen über den/die Verstorbene/n erhält und den Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof mit den Angehörigen bespricht.

Wo und wie kann ich ein/e Angehörige/n bestatten lassen?
Sie können die Bestattungsart frei wählen. In Hochdahl gibt es drei Friedhöfe: den kirchlichen und den städtischen Teil des Friedhofs an der Neanderkirche, den katholischen Friedhof in Trills sowie den städtischen Parkfriedhof am Neandertal. Bei Ihrem Bestatter bekommen Sie hierzu weitere Informationen. Gerne begleiten wir als Kirchengemeinde auch Trauerfeiern zu jeder Form der Bestattung.

Kann ein/e katholische/r Verstorbene/r evangelisch bestattet werden?
Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und/oder die anderen Angehörigen evangelisch sind, kann in Absprache die Bestattung auch von einer evangelischen Pfarrperson durchgeführt werden.

Kann ein/ evangelische/r Verstorbene/r katholisch bestattet werden?
Wenn der oder die Verstorbene evangelisch war und Sie und/oder die anderen Angehörigen katholisch sind, kann in Absprache natürlich die Bestattung von einem katholischen Geistlichen durchgeführt werden.

Kann Jemand, der nicht Mitglied der Kirche war, kirchlich bestattet werden?
War der oder die Verstorbene nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn keine Gründen dagegen sprechen.

Nicht getauft verstorbene Kinder werden natürlich kirchlich bestattet, wenn ihre Eltern dies wünschen.

Kann ich meine/n Angehörige/n an einem anderen Ort bestatten lassen?
Natürlich. Wenn der Beisetzungsort in der direkten Umgebung von Hochdahl liegt, begleiten unsere Pfarrpersonen nach Rücksprache gerne die Trauerfeier. Für weiter entferne Beisetzungsorte ist dann der jeweilige Geistliche vor Ort zuständig. Ihr Bestatter hilft Ihnen aber gerne bei der Organisation.

Wann kann keine kirchliche Bestattung/Trauerfeier stattfinden?
Wenn der/die Verstorbene eine kirchliche Trauerfeier bzw. Bestattung ausdrücklich abgelehnt hat, kann sie nicht stattfinden.

Was passiert nach der Trauerfeier/Bestattung?
Am Sonntag nach der Bestattung wird im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht.
Zu den Gottesdiensten am Totensonntag (Ewigkeitssonntag) Ende November werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen gedacht.

Die Evangelische Kirchengemeinde bietet zusammen mit der Katholischen Kirchengemeinde in Hochdahl ökumenische Abende in der Zeit der Trauer und des Abschieds an, zu denen die Angehörigen schriftlich eingeladen werden.

Angebote für trauernde Menschen in Erkrath und Umgebung

Sie suchen eine Trauergruppe in Ihrer Nähe? Sie sind in Trauer und suchen ein Gespräch? Alle Angbote haben wir in einem Flyer für Sie zusammengestellt, den Sie hier herunterladen können.

Evangelischer Friedhof an der Neanderkirche

Letzte Ruhe – Antworten auf die wichtigsten Bestattungsfragen

Trauerabend

Wenn Kinder trauern…

Erinnerungen - Foto: Lehmann

Wir möchten unsere Silberne/Goldene/Eiserne Hochzeit feiern, was müssen wir tun?
Wenn Sie kirchlich verheiratet sind, können Sie anlässlich Ihres Ehejubiläums einen Dankgottesdienst feiern, in dem die Brautleute noch einmal gesegnet werden. Wenn Sie seinerzeit nicht kirchlich geheiratet haben, können Sie anlässlich des Ehejubiläums natürlich eine kirchliche Hochzeit feiern.

Bitte sprechen Sie in beiden Fällen rechtzeitig einen Termin mit der von Ihnen gewünschten Pfarrperson ab.

Wo wird das Ehejubiläum gefeiert?
Der Dankgottesdienst kann in der Neanderkirche, dem Paul-Schneider-Haus oder dem Evangelischen Gemeindehaus Sandheide gefeiert werden. In der eigenen Wohnungen ist eine solche Feier natürlich auch möglich.

Wir begleiten unsere Mitglieder auf ihrem gesamten Lebensweg und nehmen ihre Bedürfnisse ernst. Deshalb machen wir vielfältige Angebote, die aus einer christlichen Lebensperspektive erwachsen, so heißt es in unserem Leitbild.

Mit unserer Diakonie und anderen Sozialen Diensten wollen wir zeigen, dass Gott sich gerade Armen, Kranken, Benachteiligten und Menschen in Krisensituationen zuwendet. Die unterschiedlichen Hilfsangebote fördern die Glaubwürdigkeit der Verkündigung und der Kirche. Im Miteinander von Hilfesuchenden und Hilfeleistenden soll Gottes Liebe spürbar werden.

Angebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige

Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann

Evangelisches Altenheim

Hospiz

Notfallseelsorge

„Ich bin aus der Kirche ausgetreten, kann ich auch wieder eintreten?“
Ja, die Rückkehr in die evangelische Kirche ist fast immer möglich. Allerdings können evangelische Christen nicht gleichzeitig noch in einer anderen Glaubensgemeinschaft Mitglied sein.

Kostet der Wiedereintritt etwas?
Weil wir uns darüber freuen, dass Sie sich für den Kircheneintritt entschieden haben, ist das gesamte Eintrittsverfahren für Sie kostenlos.

Was ist nach dem Wiedereintritt anders?
Nach der Wiederaufnahme können Sie wieder mit allen Rechten und Pflichten am gemeindlichen Leben teilnehmen, wie z.B. am Abendmahl, als Pate/Patin, bei kirchlichen Wahlen. Sie können kirchlich heiraten, Ihr Kind taufen lassen und kirchlich bestattet werden.

Wenn Sie Kirchenmitglied sind, bezahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag, mit dem viele Dienste der Kirche finanziert werden: die Kirchensteuer. Sie beträgt zurzeit 9% der Lohn– oder Einkommenssteuer. Wer in Ausbildung, arbeitslos oder Rentner ist, bzw. kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, zahlt keine Kirchensteuer.

Was muss ich tun, wenn ich wieder in die Kirche eintreten möchte?
Suchen Sie das persönliche oder telefonische Gespräch mit einem Pfarrer Ihrer Wahl, schreiben Sie ihm eine Mail oder besuchen Sie die Kircheneintrittsstelle am Hochdahler Markt. Sie können auch über das Gemeindeamt einen Termin bei der Kircheneintrittsstelle vereinbaren.

Wie läuft der Wiedereintritt ab?
In einem freundlichen, persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause, im Amtszimmer des Pfarrers oder im Haus der Kirchen wird der Grund Ihres Wunsches nach Wiederaufnahme in die Kirche zur Sprache kommen und Ihre Bereitschaft, in Zukunft wieder in der Kirche den christlichen Glauben zu leben. Es erwartet Sie keine Glaubensprüfung. Ihre Absicht, Mitglied der evangelischen Kirche zu werden, reicht aus.
Zusammen mit dem Pfarrer füllen Sie einen Aufnahmeantrag aus. Der Antrag wird an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist. Sie können aber auch selbst entscheiden, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören wollen.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Eintritt in feierlicher Form vor oder in einem Gottesdienst zu vollziehen. Dabei begrüßt Sie der Pfarrer als Mitglied der Gemeinde und lädt Sie ein, am Leben der Gemeinde mit all ihren Lebensäußerungen teilzunehmen. In der Regel sind bei der Aufnahme vor dem Gottesdienst auch zwei Presbyter/innen anwesend.
Bitte bringen Sie für die Aufnahme Ihren Personalausweis und – wenn möglich und vorhanden – auch die Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung mit.

Wann hat die Kircheneintrittsstelle geöffnet?
Donnerstags von 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung – Tel.: 02104 44067
Haus der Kirchen — Hochdahler Markt 9 — 40699 Erkrath
In den Schulferien vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Zehn Gründe in die Kirche einzutreten

1. Die Kirche bildet als »Gemeinschaft der Gläubigen« einen guten Rahmen, in dem mein eigenes Christsein Gestalt gewinnen kann.

2. Hier geht es in besonderer Weise um »Religion« als eine Sache des Gefühls; doch auch vielfältige soziale Einrichtungen erfüllen unverzichtbare Dienste.

3. Die Kirche stellt handlungsorientierende ethische Positionen bereit und ist sensibel z.B. in der Friedensfrage und bei der Abwehr von Gewalt.

4. Sie hat große Kompetenz in Fragen menschlicher Lebensbegleitung und achtet die persönliche Freiheit der Ratsuchenden.

5. Auch mit Behinderten und anderen gesellschaftlichen Randgruppen steht sie in Kontakt und sucht nach passenden Formen von Spiritualität.

6. Das kirchliche Leben ist offen für die Aufnahme gesellschaftlicher Fragen und bietet den einzelnen eine Kraftquelle für ihren Alltag.

7. In der Kirche wird die Botschaft von Jesus Christus verkündigt, die sinnstiftend wirkt und auf konfessionelle Abgrenzung verzichtet.

8. Die Kirche bietet einen akzeptierenden Schutzraum, wo jeder und jede in aller Unvollkommenheit Mensch sein kann ohne Druck von außen.

9. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.

10. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.

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