3G-Regeln

Derzeit sind keine Anmeldungen zum Gottesdienst mehr erforderlich

Grafik: Pfeffer
Grafik: Pfeffer

Nach Feststellung des zuständigen Ministeriums liegt aktuell die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im Kreis Mettmann an fünf Tagen hintereinander bei einem Wert von 35 oder darüber. An allen Veranstaltungen in Innenräumen dürfen daher nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.

Getestete Personen im Sinne der Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigtes höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Die Kirchengemeinden entscheiden in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW enthaltenen Empfehlungen und Regeln über die konkreten Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten.

Maßnahmen zu einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten

Wir feiern unsere Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen unter besonderer Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen.

1. Am Eingang des Gemeindehauses werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.

2. Für den Gottesdienstbesuch ist der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests (Bürgertest), der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Nachweislich zweifach Geimpfte, die länger als 14 Tage vollständig geimpft sind und Genesene mit positiven PCR-Test (älter als 28 Tage nicht älter als 6 Monate) benötigen keinen Test.  Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

3. Eine Zugangskontrolle prüft die Voraussetzungen der 3G-Regelung durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (analoger oder digitaler Impfnachweis oder Testergebnis), sowieeines amtlichen Ausweispapiers. Ohne die Nachweise ist eine Teilnahme am Gottesdienst nicht möglich.

4. Während des Aufenthaltes muss ein Mund-Nasen-Schutz (mindestens OP-Maske) getragen werden. Hierzu bringen Sie bitte möglichst einen eigenen, geeigneten Mund-Nasen-Schutz mit.

5. Das Betreten und Verlassen des Gemeindehauses erfolgt geordnet unter Wahrung der erforderlichen Abstände.

6. Am Ausgang sammeln wir eine Kollekte. Während des Gottesdienstes wird keine Kollekte gesammelt. Die Ausgangskollekte wird gleichmäßig auf die beiden Kollektenzwecke des Sonntags geteilt.

7. Zur Minimierung des Infektionsrisikos sollte selbstverständlich sein, dass Menschen mit möglichen Covid 19-Krankheitssymptomen oder auch anderen Erkrankungen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Wir freuen uns auf die Gottesdienste.

Ihre Evangelische Kirchengemeinde Hochdahl

Diese Regeln gelten auch bei allen anderen Veranstaltungen unserer Gemeinde. Bei Veranstaltungen, bei denen mehr Besucher erwartet werden, als Plätze vorhanden sind, kann eine Anmeldung erforderlich werden.

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