Jugendfreizeit in Holland

Jugendliche chillen beim Jugendkirchentag und bereiten sich auf den ersten Abend vor

Reiseziel:

Am Stadtrand von Haacksbergen {Niederlande) liegen unsere beiden Gruppenhäuser mit einem großen Außengelände

Termin:

6. bis 19. Juli 2024

Teilnehmer/innen:

Jugendliche ab 13 Jahren (Jungen und Mädchen)

Unterbringung/Verpflegung:

Wir sind in einem gemütlichen Haus mit 5- 6 Bettzimmern und zwei kleinen und zwei großen Aufenthaltsräumen. Das Essen werden wir selbst zubereiten – durch erfahrene Freizeitköche

Anmeldung:

Besonderheiten:

Möglichkeiten zum Fuß- und Volleyballspielen, Schwimmen im See, Fahrradfahren, Kreatives, Lagerfeuer, Nachtaktionen, Gemeinschaft erleben und über den Glauben reden – all das erwartet euch

Kosten:

Der Preis beträgt 450,- Euro, die Anzahlung beträgt 100,- Euro. Im Preis enthalten sind: Die Fahrt, Unterkunft, Material, Verpflegung, der Transport unsere eigenen Fahrräder sowie Betreuung durch ein geschultes Team ehrenamtlicher Mitarbeiter.

Kontakt:

Diakon Daniel Burk, Schulstraße 2, 40699 Hochdahl
Tel.: 02104/47644, Handy: 0178/5173290, E-Mail: daniel.burk@ekir.de
Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular und die Reisebedingungen.

Freizeitbedingungen der Evangelischen Jugend Hochdahl

1. Für Reisegepäck und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen
2. Bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung, insbesondere bei Alkohol- und Drogenkonsum, und die gemeinsamen Interessen der Gruppe kann ein/e Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags besteht nicht.
3. Die Teilnahme an Gruppenaktivitäten ist verpflichtend.
4. Über das JuSchG §9 und §10 hinaus herrscht auf der Freizeit generelles Alkohol- und Rauchverbot für alle Jugendliche.
5. Freizeiten, welche die Ev. Jugend Hochdahl anbietet, werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt.
6. Wer sich zu unseren Freizeiten anmeldet zeigt, dass sie/er damit einverstanden ist, in Gruppen zu arbeiten und die Regeln der Freizeit einzuhalten. Es wird von den Teilnehmer/innen erwartet, dass sie nach besten Kräften zum Gelingen der Freizeit beitragen.
7. Die Freizeitleitung behält sich vor, Teilnehmer/innen, die nicht bereit sind, sich in die Gruppengemeinschaft einzuordnen oder sich wiederholt der  Freizeitleitung widersetzen, vorzeitig nach Hause zu schicken. Dies geschieht auf Kosten der Teilnehmerin/ des Teilnehmers. In diesem Fall besteht
kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags.
8. Im Teilnehmerbeitrag sind öffentliche Zuschüsse einkalkuliert. Bei Streichung oder Kürzung der Zuschüsse erhöht sich der TN-Beitrag entsprechend. Dies gilt auch, wenn sich erweist, dass ein/e Teilnehmer/in nicht Zuschuss berechtigt ist.

Nach oben scrollen